Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/7: Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) · 36 Seiten
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Europäische Kommission am 23. März 2022 eine Mitteilung13 mit Massnahmen, darun-
ter ein befristeter Krisenrahmen14 für staatliche Beihilfen, unter anderem im Bereich der
Agrarpolitik, veröffentlicht.
Auch im Gesundheitsbereich hat die Covid-19-Pandemie offenbart, dass koordinierte
Massnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten erforderlich sind, um rechtzeitig und
effizient auf Krisen zu reagieren und diese vorbeugen zu können. Zu diesem Zweck
wurden im Rahmen des Pakets zur Europäischen Gesundheitsunion vier Verordnun-
gen15 angenommen, welche die EU mit einem besseren Rechtsrahmen ausstattet.
Weitere Regulierungsprojekte bezüglich Versorgungssicherheit im Gesundheitsbe-
reich sind in Erarbeitung. Darüber hinaus wurde die EU-Behörde Krisenvorsorge und -
reaktion bei gesundheitlichen Notlagen16 (Health Emergency Preparedness and
Response Authority [HERA]) eingerichtet. In der Vorsorgephase sammelt die HERA
Erkenntnisse zu Bedrohungen und potenziellen Gesundheitskrisen. Bei Feststellung
des Notstandmodus durch die Europäische Kommission kann sie Sofortmassnahmen
ergreifen.
Ein wichtiger Faktor in Sachen Krisenmanagement ist der EU-Binnenmarkt. Um diesen
zu stärken, sollen die bestehenden Legislativmassnahmen wie das Katastrophen-
schutzverfahren der Union sowie EU-Vorschriften die sektorspezifische, bereits ge-
zielte Krisenreaktionsmassnahmen vorsehen, durch das neue Notfallinstrument für den
13Mitteilung der Kommission, "Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme",
COM(2022) 133 final, vom 23.3.2022, https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5391557a-aaa2-11ec-83e1-
01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF.
14Mitteilung der Kommission, Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands ge-
gen die Ukraine, ABl. C 131I vom 24.3.2022, S. 1, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022XC0324%2810%29.
15Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten
medizinischen Gegenmassnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64, https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2372.
Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 2022 zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte, ABl. L 20 vom 31.1.2022, S. 1, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0123.
Verordnung (EU) 2022/2370 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 851/2004 zur Errichtung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 1, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2370.
Verordnung des Rates (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64,
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32022R2372.
16Mitteilung der Kommission, HERA: die neue Europäische Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen – der
nächste Schritt zur Vollendung der europäischen Gesundheitsunion" COM(2021) 576 final, vom 16.9.2021, https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=COM%3A2021%3A0576%3AFIN. 11/36