Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/10: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 37 Seiten
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Die EU ist daran, den NLF zu revidieren und dabei u.a. das Konformitätsbewertungs system zu stärken. Wie genau dies umgesetzt wird, ist noch offen. Die Stärkung des Akkreditierungswesens in der Schweiz verfolgt dabei dasselbe Ziel wie die EU im Rah men der Revision des NLF. Daher ist auch in diesem Punkt davon auszugehen, dass dieser Unterschied keine Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU haben wird.
3 Grundzüge der Vorlage
3.1 Die beantragte Neuregelung
Als kleines, exportorientiertes Land mit wenig natürlichen Ressourcen hat die Schweiz ein grosses Interesse an einer liberalen Handelspolitik. Im Jahr 2024 lag die Export quote der Schweiz bei 72 % des BIP. Im Vergleich dazu lag sie bei den 27 EU-Mitglied staaten durchschnittlich bei rund 50 %15. Die Schweiz strebt daher weiterhin eine libe rale Marktwirtschaft mit möglichst einfachen Vorschriften an, die zu einem möglichst geringen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand führen. Dies wurde auch 2023 mit dem neu geschaffenen Unternehmensentlastungsgesetz (UEG)16 bestätigt.
Seit dem Erlass des THG 1995 hat sich sowohl der Warenhandel als auch das politi sche Umfeld verändert. Um dem Onlinehandel Rechnung zu tragen, wird die Markt überwachung gestärkt und deren Befugnisse an die digitalen Vertriebskanälen ange passt. Weil der Warenhandel zunehmend online stattfindet und ein nachhaltiger Um gang mit Ressourcen immer wichtiger wird, müssen wichtige Informationen über Pro dukte digital verfügbar sein – und zwar über den gesamten Lebenszyklus eines Pro dukts hinweg. Diese sollen neben Verwenderinnen und Verwendern auch selektiv Marktüberwachungsbehörden sowie Unternehmen zur Reparatur, Wiederaufbereitung oder zum Recycling zugänglich sein. Deshalb schafft die Teilrevision eine gesetzliche Grundlage für einen digitalen Produktpass.
Mit der Teilrevision werden die Anforderungen an Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeur, Händler oder Anbieter von Onlinemarktplätzen klarer aufgeteilt; am Grund satz der Verantwortung des Herstellers für die Konformität seiner Produkte wird dabei festgehalten. Da die Lieferketten im globalen Handel komplexer geworden sind, wer den zunehmend weitere Wirtschaftsakteure entlang der gesamten Lieferkette verpflich tet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Solche Pflichten können den Handel behin dern, wenn sie sich von Land zu Land unterscheiden; deshalb werden sie den Grund sätzen des THG unterstellt, damit sie den Handel nicht unnötig behindern. Diese Vor schriften über die Pflichten der Wirtschaftsakteure sollen ferner im Rahmen von Staats verträgen gegenseitig anerkannt werden können, was den Zugang zu ausländischen Märkten erleichtert.
Der rasche technologische Fortschritt führt dazu, dass sich die technische Produktge setzgebung ebenfalls schneller weiterentwickelt. Dies gilt sowohl für die Schweiz aber auch für die Gesetzgebungen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Damit we der Handelshemmnisse entstehen noch veraltete Produkte auf dem Schweizer Markt abverkauft werden, muss die Schweiz ihre Ausführungsvorschriften zeitnah anpassen
15 Das umfasst Güter und Dienstleistungen der EU insgesamt (gewichteter Durchschnitt nach Wirtschaftsgrösse). Die Da ten stammen von der Weltbank: <<https:// data.worldbank.org/indicator/NE.EXP.GNFS.ZS?name_desc=false>>, zuletzt besucht am 7. Mai 2026
16 SR 930.31