Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/10: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 37 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

von 505 Milliarden Franken aus. Den Grossteil davon machte der Handel mit der EU mit einem Handelsvolumen von 302 Milliarden Franken aus. Das entspricht einem An teil von 60 % am Gesamtwarenhandelsvolumen der Schweiz (im Vergleich dazu ent fallen 13 % auf die USA und 7 % auf China)4. Im Vordergrund stand und steht für den Bundesrat daher der Abbau technischer Handelshemmnisse mit der EU.

5

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

1.1.1 Handlungsbedarf

Der internationale Warenhandel befindet sich derzeit im Umbruch. Dies aufgrund neuer Anforderungen, die sich insbesondere aus der international getriebenen Digitalisierung (Verlagerung des Warenhandels in den virtuellen Raum) und der steigenden Notwen digkeit einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen (neue Anforderungen an Produktion, Produkte und Wirtschaftsakteure) ergeben. Zudem haben sich beim sog. «New Approach»-Ansatz6 gewisse Lücken in der Qualitätssicherung gezeigt, die es zu schliessen gilt.

In der Schweiz sind verschiedene Bestrebungen im Gange, diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen. So stellt beispielsweise die Strategie Digitale Verwaltung Schweiz 2024–20277 die Weichen, um digitale Behördenleistungen schweizweit gemeinsam auszubauen, wertschöpfende Datennutzung zu fördern und als vernetztes Gesamtsys tem zu agieren. Mit der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirt schaft stärken» werden im Produktbereich Nachhaltigkeitsanstrengungen vorangetrie ben. In die gleiche Richtung zielt die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) des Bundesrates, worin «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produk tion» eines der Schwerpunktthemen ist. Diese Entwicklungen betreffen zunehmend

4 Schweiz-EU in Zahlen: Statistiken zu Handel, Bevölkerung und Verkehr, Herausgeber Staatssekretariat STS-EDA, Juni 2025, S. 6 (Exporte zuzüglich Importe exkl. Gold in Barren und andere Edelmetalle, Münzen, Edel- und Schmucksteinen sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten)

5 Ibid.

6 Gemäss der sog. neuen Konzeption (New-Approach-Konzept) der EU beschränkt sich die Gesetzgebung auf die Festle gung der wesentlichen Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt durch harmonisierte Normen, welche im Auftrag der EU und der EFTA von anerkannten europäischen Normungsorganisationen erarbeitet werden. Bei der voll ständigen Anwendung von harmonisierten Normen ist die Übereinstimmung mit den korrespondierenden wesentlichen Rechtsanforderungen anzunehmen («Konformitätsvermutung»). Die Anwendung harmonisierter Normen oder anderer technischer Spezifikationen bleibt jedoch freiwillig, und den Herstellern steht die Wahl jeder technischen Lösung frei, mit der sie die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen erfüllen wollen. Die Verantwortung für die Rechtskonformität des Produkts liegt beim Hersteller oder der Person, welche das Produkt auf dem Markt bereitstellt. Dieser «New Ap proach»-Ansatz wurde im Rahmen des «New Legislative Framework» (abgekürzt NLF) der EU umgesetzt.

7 https://www.digitale-verwaltung-schweiz.ch/strategie