Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/10: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 37 Seiten
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Übersicht
Das 1995 erlassene Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) bezweckt Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu vermeiden oder abzubauen. Dies geschieht durch die Abstimmung der techni schen Vorschriften der Schweiz mit denjenigen ihrer wichtigsten Handelspartner sowie dem Abschluss staatsvertraglicher Vereinbarungen zur gegenseitigen An erkennung von Konformitätsbewertungen. Im Jahr 2010 wurde das THG revidiert und mit dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip» ergänzt. Dieses Prinzip erleichtert den Import von Produkten in die Schweiz. Seither hat sich im grenzüberschreitenden Warenhandel insbesondere durch die Digitalisierung und die Kreislaufwirtschaft vieles verändert. Mit der vorliegenden Teilrevision des THG wird das Gesetz an diese Entwicklungen angepasst. Damit wird das Gesetz fit für die Zukunft ge macht und gleichzeitig wird der erleichterte Zugang zum Binnenmarkt der wich tigsten Partnerin der Schweiz, der Europäischen Union (EU), weiterhin gewähr leistet.
Ausgangslage
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG) hat zum Ziel, den internationalen Warenhandel zu erleichtern. Es soll verhin dern, dass unterschiedliche technische Produktvorschriften unnötige Handelshemm nisse schaffen. Zu diesem Zweck verpflichtet das Gesetz die Schweiz, ihre technischen Vorschriften so auszugestalten, dass sie mit den Regelungen der wichtigsten Handel spartner kompatibel sind (Art. 4 THG). Das THG bildet zudem die gesetzliche Grund lage für internationale Abkommen, insbesondere für Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (auch MRA; Art. 14 THG). Diese Abkom men verhindern doppelte Prüfungen von Produkten und senken die administrativen Kosten für Unternehmen.
Im Jahr 2024 belief sich das gesamte Handelsvolumen der Schweiz (Exporte plus Im porte) auf 505 Milliarden Franken. Der Handel mit der EU machte den grössten Teil aus, mit einem Volumen von 302 Milliarden Franken, was 60 Prozent entspricht. Im Vergleich dazu entfallen 67 Milliarden Franken bzw. 13 Prozent auf die USA, 33 Milli arden Franken bzw. 7 Prozent auf China und 12 Milliarden Franken bzw. 2 Prozent auf das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland. Die Schweiz profitiert von einem privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt für Waren, insbesondere dank des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung (MRA Schweiz–EU).
Seit der letzten THG-Teilrevision hat sich der Warenhandel aufgrund der Digitalisierung und der Kreislaufwirtschaft verändert. Die Digitalisierung des Warenhandels ermöglicht Effizienzgewinne und eröffnet neue wirtschaftliche Möglichkeiten, birgt aber auch neue Risiken. Dazu gehören Anbieter ohne physische Präsenz in der Schweiz, Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Verwenderinnen und Verwender oder unfairer Wettbe werb zulasten rechtskonform handelnder Unternehmen. Der Online‑Handel in der Schweiz ist in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt um rund 7 Prozent pro Jahr gewachsen. Das gesteigerte Konsumverhalten verstärkt den Bedarf an einer nachhal tigen Nutzung von Ressourcen. Daher gewinnt die Kreislaufwirtschaft (Circular Eco nomy) im Warenhandel an Bedeutung. Die Kreislaufwirtschaft bezweckt, den Lebens zyklus von Produkten zu verlängern und Materialien durch Wiederverwendung, Repa ratur und Recycling so lange wie möglich im Wirtschaftssystem zu halten und so Effi zienzgewinne zu schaffen. Ein zentrales Element dabei ist die digitale Erfassung