Vorlage_1B

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 38 Seiten

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6 Das Signal «Kein Vortritt» ist auf den Einfahrten von Autobahnen und Autostrassen vor dem durchgehenden Fahrstreifen anzubringen.

7 Das Signal «Stop» darf nur an Stellen angebracht werden, wo infolge fehlender Sicht ein Halt unerlässlich ist. Bei Bahnübergängen ist die Bewilligung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) erforderlich.

Art. 29 Fahrtrichtung

1 Soll vor dem Signal abgebogen werden, so sind die Signale «Fahrtrichtung rechts» (C.03) und «Fahrtrichtung links» (C.04) anstelle von «Rechtsabbiegen» (C.06) und «Linksabbiegen» (C.07) zu verwenden.

2 Das Signal «Hindernis rechts umfahren» (C.12) darf nur angebracht werden, wenn Zweifel darüber aufkommen können, auf welcher Seite das Hindernis zu umfahren ist.

Art. 30 Kreisverkehrsplatz

1 Das Signal «Kreisverkehrsplatz» (C.14) ist unter dem Signal «Kein Vortritt» (C.02) anzubringen; es kann zusätzlich auf der Mittelinsel angebracht werden.

2 Bei der Vorsignalisation eines Kreisverkehrsplatzes ist das Signal «Kein Vortritt» (C.02) wegzulassen.

Art. 31 Busfahrbahn

Das Signal «Busfahrbahn» (C.21) kann zur Verdeutlichung des Verlaufs von markierten Busstreifen verwendet werden, wenn die gelbe Markierung auf der Fahrbahn allein nicht genügt. In diesen Fällen ist das Signal «Busfahrbahn» mit Hilfe des Signals «Anzeige der Fahrstreifen» (G.08) in der entsprechenden Ausgestaltung nach Artikel 82 Absatz 4 E-StBV8 darzustellen.

4. Abschnitt: Besondere Verhaltenssignale

Art. 32 Ortsbeginn und Ortsende

1 Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» (D.01) und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» (D.02) sind beim Beginn der mindestens einseitig dichten Überbauung anzubringen.

2 Die Signale enthalten den Namen der Ortschaft, unter dem im Grenzgebiet der Kantone die Kennbuchstaben des entsprechenden Kantons stehen. Wird eine Ortschaft in zwei Sprachen verschieden geschrieben, so tragen die Signale beide Schreibweisen, wenn die kleinere Sprachgruppe mindestens 30 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner umfasst.

8 SR ...