Vorlage_1B
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 38 Seiten
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d. wenn sie Signale oder wegweisende Elemente enthalten, ausgenommen bei Parkleitanzeigen Richtungspfeile und die Symbole der Wegweiser für Parkierungsflächen.
2 Unzulässig sind Strassenreklamen zudem, wenn sie die Verkehrssicherheit in anderer Weise beeinträchtigen, namentlich wenn sie:
a. das Erkennen anderer Strassenbenützerinnen und -benützer erschweren, wie im näheren Bereich von Fussgängerstreifen, Verzweigungen oder Ausfahrten;
b. die Berechtigten auf den für Fussgängerinnen und Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen behindern oder gefährden;
c. mit Signalen oder Markierungen verwechselt werden können; oder
d. die Wirkung von Signalen oder Markierungen herabsetzen.
Art. 86 Strassenreklamen bei Signalen
1 An Signalen oder in ihrer unmittelbarer Nähe sind Strassenreklamen untersagt.
2 Zulässig sind jedoch:
a. Strassenreklamen auf Informationstafeln zur Streckenführung entlang von signalisierten Routen für den Langsamverkehr, wobei sie höchstens einen Fünftel der Tafelfläche einnehmen dürfen;
b. Ankündigungen mit verkehrserzieherischem oder unfallverhütendem Charakter.
Art. 87 Strassenreklamen im Bereich von Autobahnen und Autostrassen
1 Im Bereich von Autobahnen und Autostrassen sind Strassenreklamen untersagt.
2 Zulässig sind jedoch:
a. eine Firmenanschrift pro Firma je Fahrtrichtung;
b. Ankündigungen mit verkehrserzieherischem, unfallverhütendem oder verkehrslenkendem Charakter; allfällige Hinweise auf die Trägerschaft der Ankündigung dürfen höchstens einen Zehntel der Tafelfläche einnehmen.
3 Auf Nebenanlagen und Rastplätzen sind zulässig:
a. für Tankstellen je eine beleuchtete Firmenanschrift auf dem Gebäude und im Trennstreifen zwischen der Nationalstrasse und der Nebenanlage;
b. für Restaurants und Motels je eine beleuchtete Firmenanschrift auf dem Gebäude sowie auf der Quer- und der Längsseite des Gebäudes;
c. Strassenreklamen, die nicht von den Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern auf den durchgehenden Fahrstreifen wahrgenommen werden können.