Vorlage_1B
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 38 Seiten
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Art. 17 Andere Gefahren
Auf Faltsignalen für kurzfristige Signalisation kann auf dem Signal «Andere Gefahren» (A.27) die Art der Gefahr unter dem Ausrufezeichen innerhalb des roten Randes angegeben werden.
4. Kapitel: Vorschriftssignale
1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 18 Aufstellungsvorschriften für Vorschriftssignale
1 Auf längeren Strecken können Vorschriftssignale mit der Zusatztafel «Streckenlänge» (I.03) ergänzt oder, wenn dies geeigneter erscheint in angemessenen Abständen wiederholt werden.
2 Ausnahmen von signalisierten Vorschriften müssen immer ergänzend signalisiert werden, auch wenn die Ausnahme nur mit einer Bewilligung beansprucht werden kann.
3 Vorsignale sind wie folgt vor der Strecke anzubringen, für welche die Vorschrift gilt:
a. innerorts: ca. 50 m;
b. ausserorts: 150–250 m;
c. auf Autobahnen und Autostrassen: 500–1000 m.
4 Das Signal «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» (D.11) muss immer vorsignalisiert werden. Andere Signale werden vorsignalisiert, soweit dies nötig ist.
5 Fahrverbote, Mass- und Gewichtsbeschränkungen sowie das Signal «Schneeketten obligatorisch» (C.15) sind spätestens bei der letzten Umfahrungsmöglichkeit in geeigneter Weise anzukündigen. Die Ankündigung des Signals «Schneeketten obligatorisch» (C.15) kann mit dem Signal «Vororientierung über den Strassenzustand» (G.10) erfolgen.
Art. 19 Zonensignalisation
1 Die Zonensignalisation ist nur auf Strassen innerorts zulässig.
2 Tempo-30-Zonen, Begegnungszonen und Fussgängerzonen dürfen nur auf Nebenstrassen mit möglichst gleichartigem Charakter angeordnet werden.
3 Wird auf einem Hauptstrassenabschnitt aufgrund der Voraussetzungen nach Artikel 25 die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, so kann dieser Abschnitt ausnahmsweise bei besonderen örtlichen Gegebenheiten (z. B. in einem Ortszentrum oder in einem Altstadtgebiet) in eine Tempo-30-Zone einbezogen werden.
4 Mit einer Zonentafel dürfen höchstens drei Verkehrsanordnungen angezeigt werden.