Vorlage_1B
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 38 Seiten
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2. Abschnitt: Informationssignale auf Autobahnen und Autostrassen
Art. 46
1 Das Signal «Anzeige der Fahrstreifen» (G.08) ist anzubringen:
a. wo die Anzahl der Fahrstreifen zu- oder abnimmt;
b. wo der Verkehr über den Mittelstreifen auf die Gegenfahrbahn geleitet wird;
c. nötigenfalls um die Anzahl der Fahrstreifen zu bestätigen.
2 Das Signal «Parkieren gestattet» (D.13.) ist bei Rastplätzen anzubringen.
3 Auf der Tafel «Raststätte» (G.28) können die Symbole der Signale «Erste Hilfe» (G.14), «Tankstelle» (G.15), «Tankstelle mit besonderem Treibstoff» (G.16), «Hotel-Motel» (G.17), «Restaurant» (G.18), «Erfrischungen» (G.19) und «Informationsstellen» (G.20) dargestellt werden. Die Tafel ist bei Nebenanlagen anzubringen.
4 Die Signale «Parkieren gestattet» (D.13) und «Raststätte» (G.28) sind an folgenden Stellen anzubringen:
a. 2000–1000 m vor Beginn des Verzögerungsstreifens mit Angabe der Entfernung zum Rastplatz beziehungsweise zur Nebenanlage;
b. 500 m vor Beginn des Verzögerungsstreifens mit Angabe der Entfernung;
c. bei Beginn des Verzögerungsstreifens;
d. im Scheitel der Zufahrt zum Rastplatz beziehungsweise zur Nebenanlage.
5 Die Tafel «Notrufsäulen» (G.29) ist an oder über den Leiteinrichtungen in Abständen von 50 m anzubringen.
6 Auf Autobahnen und Autostrassen dürfen zwecks Verkehrsmanagement Tafeln mit Informationen über das Verkehrsgeschehen, die grossräumige Verkehrslenkung und den Strassenzustand nur angebracht werden, sofern dies aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nötig ist.
3. Abschnitt: Wegweisung ausserhalb von Autobahnen und Autostrassen
Art. 47 Grundsätze
1 Ortsnamen sind in der Sprache zu schreiben, die am bezeichneten Ort gesprochen wird, für gemischte Orte in der Sprache der Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
2 Bei allgemeinen Wegweisern darf pro Fahrtrichtung und Wegweiserfarbe maximal je ein Wegweiser angebracht werden. Auf einem Wegweiser dürfen dabei maximal drei Fahrtziele angegeben werden.