Vorlage_1B

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 38 Seiten

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Gleichzeitig (in einer separaten Änderungsverordnung) zu beschliessende Ände-

rungen der E-BSSV

Verordnung über die behördliche Strassensignalisation (BSSV)

Änderung vom xxx

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom ... über die behördliche Strassensignalisation wird wie folgt geändert:

Art. 24 Abs. 2

Aufgehoben

Art. 32 Abs. 3

3 Beim Ortsbeginn ist an derselben Stelle in Gegenrichtung das Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» (F.09) oder «Ortsende auf Nebenstrassen» (F.10) anzubringen.

Art. 77 Abs. 2 Bst. j

Aufgehoben

Art. xx Übergangsbestimmung zur Änderung vom xx

Nach dem Zeitpunkt x sind innerhalb eines Jahres die Signale «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (F.04a) zu entfernen, ebenso die Signale «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (B.27) sofern sie nicht ausnahmsweise den vom Standort der Ortschaftstafel abweichenden Beginn oder erneuten Beginn der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigen.