Vorlage_1B
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 38 Seiten
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3 Dem Namen von Ortschaften mit Verkehrsflugplätzen oder Stationen für den Autoverlad auf Eisenbahn oder Fähre können die entsprechenden Symbole nach Anhang 1 Ziffer 4 StBV10 beigefügt werden.
4 Auf die Angabe des Ziels kann verzichtet werden bei:
a. Wegweisern mit einem Fahrzeugsymbol;
b. «Wegweisern zu Autobahnen oder Autostrassen» (H.01), die sich auf Verzweigungen von Zubringerstrassen mit Nebenstrassen befinden, wenn in einer Region nur eine einzige Autobahn oder Autostrasse besteht; in diesem Fall ist auf dem Wegweiser das Symbol der Signale «Autobahn» (D.03) oder «Autostrasse» (D.04) anzubringen;
c. kleineren Umleitungen (H.49) sowie bei Umleitungswegweisern zu Autobahnen, sofern das Autobahnsymbol auf dem Wegweiser angebracht ist.
5 Erfordern es die örtlichen Verhältnisse, so darf der «Wegweiser in Tabellenform» (H.04) verwendet werden. Er kann bei Verzweigungen, namentlich in Verbindung mit einer Lichtsignalanlage, auch über der Fahrbahn angebracht werden.
Art. 48 Vorwegweiser und Einspurtafeln
1 Vorwegweiser und Einspurtafeln mit blauem Grund können auf Hauptstrassen sowie auf Nebenstrassen, die Hauptstrassen verbinden, angebracht werden («Vorwegweiser auf Hauptstrassen»; H.05, H.07 und «Einspurtafeln über Fahrstreifen auf Hauptstrassen»; H.18). Vorwegweiser und Einspurtafeln mit weissem Grund können auf den übrigen Nebenstrassen angebracht werden («Vorwegweiser auf Nebenstrassen»; H.06, H.08 und «Einspurtafeln über Fahrstreifen auf Nebenstrassen»; H.19). Die «Vorwegweiser auf Nebenstrassen» dürfen nur auf wichtigen Nebenstrassen angebracht werden.
2 Vorwegweiser sind ausserorts 150–250 m, innerorts 20–100 m vor der Verzweigung, spätestens aber beim Beginn der Einspurstrecke anzubringen.
3 Verzweigungen, die weniger als 300 m auseinanderliegen, können auf demselben Vorwegweiser dargestellt werden.
4 Die Richtung der Strasse ist auf Vorwegweisern durch Striche darzustellen, die dem Verlauf der Fahrbahnen entsprechen.
5 Vor Kreisverkehrsplätzen kann der «Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz» (H.09) verwendet werden.
6 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung (H.07 und H.08) können beim Beginn einer Einspurstrecke oder kurz davor verwendet werden. Für jeden Fahrstreifen ist ein selbstständiger Pfeil aufzuführen.
7 Bei Einspurtafeln muss der nach unten weisende Pfeil auf die Mitte des Fahrstreifens zeigen. Auf den Pfeil kann bei Einspurtafeln, die oberhalb von Lichtsignalanlagen angebracht sind, verzichtet werden.
10 SR ...