Vorlage_1B

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 38 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 25Fedlex · Vorlage

Nebenstrasse ist der Vortritt mit den Signalen «Stop» (C.01) oder «Kein Vortritt» (C.02) zu entziehen.

Art. 72 Markierungen auf Autobahnen und Autostrassen

1 Autobahnen und Autostrassen sind durchgehend mit Fahrstreifen zu markieren.

2 Bei Ein- und Ausfahrten sowie bei Zu- und Wegfahrten bei Nebenanlagen und Rastplätzen sind Beschleunigungs- beziehungsweise Verzögerungsstreifen zu markieren, die von den durchgehenden Fahrstreifen namentlich durch eine Leitlinie neben einer Sicherheitslinie abzugrenzen sind.

3 Auf Einfahrten und auf Wegfahrten bei Nebenanlagen und Rastplätzen kann der Pannenstreifen durch weisse, schräg angebrachte Streifen gekennzeichnet werden.

4 Auf Ein- und Ausfahrten sowie auf Zu- und Wegfahrten bei Nebenanlagen und Rastplätzen ist die Fahrtrichtung durch weisse Pfeile auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Die letzten Pfeile auf Ausfahrten und Zufahrten bei Nebenanlagen und Rastplätzen sind vergrössert darzustellen.

9. Kapitel: Baustellen, Schranken, Leiteinrichtungen

Art. 73 Kennzeichnung von Baustellen

1 Arbeiten auf der Fahrbahn sowie Arbeiten unmittelbar neben der Fahrbahn, die den Verkehr beeinträchtigen könnten, sind nach den Aufstellungsvorschriften für Gefahrensignale mit dem Signal «Baustelle» (A.14) zu signalisieren. Bei der Baustelle selbst ist das Signal immer anzubringen. Gefährliche Strassenanlagen, die aufgrund der Baustelle entstehen, sind nicht zusätzlich zu signalisieren.

2 Das Signal «Baustelle» (A.14) kann auf einer rechteckigen orangen Tafel dargestellt und mit Hinweisen zur Dauer der Baustelle ergänzt werden.

3 Bei Baustellen ohne Hindernisse auf der Fahrbahn oder mit solchen von maximal 0,5 m Breite können zur Verbesserung der optischen Führung rot-weiss gestreifte retroreflektierende Einrichtungen, wie Leitbaken oder Fässer, oder Leitkegel in rotweisser oder oranger Farbe verwendet werden. Leitkegel müssen retroreflektieren, wenn sie in der Nacht eingesetzt werden.

4 Bei Baustellen mit mehr als 0,5 m breiten Hindernissen auf der Fahrbahn sind rotweiss gestreifte Abschrankungen, wie Latten mit retroreflektierenden Flächen, Rohrelemente, Scherengitter oder andere feste Einrichtungen, zu verwenden.

Art. 74 Vorkehren der Bauunternehmen

1 Bauunternehmen dürfen Signale und Markierungen bei Baustellen nur anbringen, wenn die Behörde sie dazu ermächtigt und die Anbringung angeordnet hat.