Vorlage
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 22 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
b. raffiniertes Olivenöl: durch Raffinieren von nativen Olivenölen, ausser Lampantöl, gewonnen;
c. Olivenöl: Verschnitt von raffiniertem und nativem Olivenöl, ausser Lampantöl;
d. rohes Oliventresteröl: Öl aus Oliventrester, das den für diese Kategorie vorgesehenen Merkmalen des Anhangs 1a entspricht und entweder durch Behandlung mit Lösungsmitteln oder auf physikalische Weise gewonnen wurde oder das, mit Ausnahme bestimmter Merkmale gemäss Anhang 1a, Lampantöl entspricht. Nicht als rohes Oliventresteröl gilt Öl, das durch Wiederveresterungsverfahren oder durch Mischung mit Ölen anderer Art gewonnen wurde;
e. raffiniertes Oliventresteröl: durch Raffinieren von rohem Oliventresteröl gewonnen;
f. Oliventresteröl: Verschnitt von raffiniertem Oliventresteröl mit nativen Olivenölen, ausser Lampantöl.
Art. 3 Abs. 1, 1bis, 3 und 3bis
1In Speiseöl, mit Ausnahme von Olivenöl und Oliventresteröl, darf der Säuregrad je 100 g Öl 10 ml NaOH (1 mol/l) nicht übersteigen.
1bisFür Olivenöl und Oliventresteröl gelten die Merkmale nach Anhang 1a. Es gelten die Probenahme- und Analysemethoden gemäss der Anhänge Ia und II bis XX der Verordnung (EWG) Nr. 2568/912.
3Speiseöl, mit Ausnahme von Olivenöl, gilt als «kaltgepresst» (bzw. «kaltgeschlagen», «nativ», «nativ extra», «naturbelassen» oder «unraffiniert»), wenn:
a. es durch Pressung oder Zentrifugierung aus zuvor nicht erhitzten Rohstoffen gewonnen wurde,
b. die Temperatur bei der Pressung 50 °C nicht überstiegen hat; und
c. es keiner Raffination, d.h. keiner Neutralisation, keiner Behandlung mit Adsorbentien, Bleicherde und keiner Ausdämpfung unterworfen wurde.
3bisFür Olivenöl gelten die Merkmale nach Anhang 1a sowie folgende Anforderungen:
a. Die Angabe «erste Kaltpressung» ist nur zulässig bei nativem Olivenöl extra und nativem Olivenöl, das durch die erste mechanische Pressung der Olivenmasse bei höchstens 27 °C in einem traditionellen Extraktionssystem mit hydraulischer Presse gewonnen wurde.
2 Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung, ABl. L 248 vom 5.9.1991, S.1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 61/2011, ABl. L 23 vom 27.1.2011, S. 1.