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Vernehmlassung 2014/7: Änderung von Verordnungen zum FMG (FDV, AEFV, PBV) und neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) · 33 Seiten

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3Sie teilt eine Verweigerung der Zuteilung eines Domain-Namens dem Registrar, der auf Rechnung der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers tätig ist, via das Registrierungssystem elektronisch mit.

4Das BAKOM entscheidet über die Verweigerung einer Zuteilung eines Domain-Namens innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Verweigerung, falls die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller:

a. einen solchen Entscheid verlangt, und

b. im Falle eines Sitzes oder Wohnsitzes im Ausland eine gültige Korrespondenzadresse in der Schweiz bezeichnet.

Abschnitt 5 Domain-Namen

Art. 31 Rechte

1Die Inhaberin oder der Inhaber ist berechtigt, den ihr oder ihm zugewiesenen Domain-Namen innerhalb der von der vorliegenden Verordnung und ihren Ausführungsbestimmungen vorgesehenen Grenzen und im Rahmen des darin vorgesehenen Zweckes zu nutzen. Die Nutzungsdauer beträgt 1 bis 10 Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung.

2Unter Vorbehalt widersprechender Bestimmungen verwaltet sie oder er die Domain-Namen, die dem ihr oder ihm zugeteilten Domain-Namen untergeordnet sind, frei.

3Sie oder er kann das Nutzungsrecht an ihrem oder seinem Domain-Namen auf einen Dritten übertragen, wenn die Registerbetreiberin dem Transfer zugestimmt hat.

4Sie oder er kann jederzeit auf sein Nutzungsrecht an ihrem oder seinem Domain-Namen verzichten, indem sie oder er via den verwaltenden Registrar ein Gesuch um Löschung einreicht.

5Aus einer Fusion hervorgegangene Gesellschaften werden Inhaberinnen aller Domain-Namen, die den fusionierten Gesellschaften zugeteilt waren.

Art. 32 Pflichten

Die Inhaberin oder der Inhaber ist verpflichtet, alle ihr oder ihn betreffenden Informationen, die für die Verwaltung des ihr oder ihm zugewiesenen Domain-Namens notwendig sind, zu vervollständigen und zu korrigieren.

Art. 33 Widerruf

1Die Registerbetreiberin kann die Zuteilung eines Domain-Namens widerrufen:

a. falls der begründete Verdacht besteht, dass die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ihn zu unrechtmässigen Zwecken verwendet;