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Vernehmlassung 2014/7: Änderung von Verordnungen zum FMG (FDV, AEFV, PBV) und neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) · 33 Seiten

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nach ISO 3166-1 ALPHA-2 ein Land oder ein geografisches Gebiet bezeichnet.

k. Öffentlich zugängliche Datenbank (WHOIS): Öffentliche Datenbank, die

allen Interessierten einen Zugang zu Angaben über die Inhaberinnen und Inhaber von Domain-Namen in Echtzeit ermöglicht.

l. Registerbetreiberin (Registry): Organisation, die mit der zentralen Organisa-

tion, Administration und Verwaltung einer Top-Level-Domain sowie mit der Erteilung und dem Widerruf der Nutzungsrechte für die der Top-Level-Domain zugeordneten Domain-Namen beauftragt ist.

m. Registrar: Organisation, die befugt ist, bei einer Registerbetreiberin die tech-

nischen und administrativen Schritte zu unternehmen, um im Auftrag der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers die gewünschten Domain-Namen zu registrieren, und die administrative Abwicklung der Registrierung sicherzustellen.

n. Registrierung: Gesamtheit der technischen und administrativen Schritte, die

ein Registrar bei der Registerbetreiberin unternimmt, um für Gesuchstellende die Zuteilung eines Domain-Namens zu erwirken.

o. Zuteilung: Rechtsakt, mit welchem die Registerbetreiberin einer Gesuchstel-

lerin oder einem Gesuchsteller, über einen Registrar, das Nutzungsrecht für einen Domain-Namen erteilt.

p. Inhaberin/Inhaber: Eine Person, der von der Registerbetreiberin das Nut-

zungsrecht für einen Domain-Namen zugeteilt wurde.

q. Bezeichnung mit generischem Charakter: Bezeichnung, die sich in allgemei-

ner Weise auf Warensorten, Leistungen, Personen, Gemeinschaften, Organisationen, Dinge, Kategorien oder Aktivitäten bezieht.

r. Namenzuteilungsmandat: Rechtsakt, mit welchem die Registerbetreiberin

einen generischen oder eine Gruppe ähnlicher generischer Domain-Namen unter der Bedingungen eines spezifischen Verwendungszwecks zuteilt.

s. DNSSEC (Domain Name System Security Extensions): standardisiertes Pro-

tokoll der IETF (Internet Engineering Task Force), das den Datenaustausch innerhalb des DNS unter erhöhten Sicherheitsaspekten erlaubt.

t. Übertragung: Rechtsakt, mit welchem die Registerbetreiberin einen Domain-

Namen entsprechend dem Willen seiner Inhaberin oder seines Inhabers einem Dritten zuteilt.

u. Transfer: Rechtsakt, mit welchem die Registerbetreiberin die administrative

Verwaltung eines Domain-Namens entsprechend dem Willen seiner Inhaberin oder seines Inhabers auf einen anderen Registrar überträgt.

Art. 4 Allgemeine Aufgaben

1Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen nimmt das BAKOM alle Kompetenzen, Funktionen und Aufgaben im Zusammenhang mit den in die Kompetenz des Bundes fallenden Domains wahr.