Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/107: Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte; BG über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne · 37 Seiten
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• Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBA-Gesetz): Die ALBA-Vereinbarung enthält grundsätzlich die materiell-rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Austauschs länderbezogener Berichte. Nicht alle darin enthaltenen Bestimmungen sind jedoch ausreichend detailliert, weshalb ein Bundesgesetzes notwendig ist.
Die ALBA-Vereinbarung und das ALBA-Gesetz werden der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet und unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind Gegenstand dieser Vorlage, die aus folgenden Elementen besteht.
Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung)
Die ALBA-Vereinbarung orientiert sich grundsätzlich an der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA).
Am 27. Januar 2016 haben 31 Staaten9, darunter die Schweiz, die ALBA-Vereinbarung unterzeichnet.
Die staatsvertragliche Grundlage für die ALBA-Vereinbarung bildet Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens. Demnach kann ein Staat oder Hoheitsgebiet die ALBA-Vereinbarung nur unterzeichnen, wenn er zumindest die Absicht erklärt hat, das Amtshilfeübereinkommen zu unterzeichnen. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 18. Dezember 2015 von der Bundesversammlung verabschiedet. Ohne Referendum kann die Schweiz somit den automatischen Austausch länderbezogener Berichte auf der Basis der ALBA-Vereinbarung einführen.
Die ALBA-Vereinbarung ist als Vereinbarung der zuständigen Behörden konzipiert, hält aber ausdrücklich fest, dass eine Unterzeichnung allfällige nationale Genehmigungsverfahren nicht präjudiziert. Die Genehmigung der ALBA-Vereinbarung gestaltet sich in den einzelnen Staaten und Hoheitsgebieten unterschiedlich. In einigen Staaten und Hoheitsgebieten wird ein Entscheid der Regierung genügen, in anderen Staaten und Hoheitsgebieten, darunter die Schweiz, wird die ALBA-Vereinbarung dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.
Damit der Austausch länderbezogener Berichte effektiv durchgeführt werden kann, muss er zuerst mittels Notifikation an das Sekretariat des Koordinierungsgremiums aktiviert werden. Dafür müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
• Beide Staaten oder Hoheitsgebiete müssen das Amtshilfeübereinkommen in Kraft gesetzt haben.
• Beide Staaten oder Hoheitsgebiete müssen die ALBA-Vereinbarung unterzeichnet haben.
• Beide Staaten oder Hoheitsgebiete müssen bestätigt haben, dass sie über die zur Einreichung und den Austausch des länderbezogenen Berichts notwendigen Gesetze verfügen.
• Beide Staaten oder Hoheitsgebiete müssen dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums mitgeteilt haben, dass sie mit dem anderen Staat oder Hoheitsgebiet auf automatischer Basis länderbezogene Berichte austauschen möchten, oder einer oder beide der Staaten oder eines oder beide der Hoheitsgebiete müssen die Absicht erklärt haben, die ALBA-Vereinbarung mit allen anderen Staaten und Hoheitsgebieten, die eine Notifikation hinterlegt haben, wirksam werden zu lassen.
Die ALBA-Vereinbarung sieht vor, dass jeder Staat bei der Unterzeichnung der Vereinbarung oder so bald wie möglich danach die Steuerperiode angibt, ab welcher er die Einreichung der länderbezogenen Berichte verlangt. Voraussetzung, damit eine rechtliche Verpflichtung zum Austausch länderbezogener Berichte entsteht, ist aber, dass die obgenannten vier Voraussetzungen erfüllt sind.
9 Australien, Belgien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich. Senegal hat am 4. Februar 2016 die ALBA-Vereinbarung ebenfalls unterzeichnet.