Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/107: Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte; BG über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne · 37 Seiten
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Abschnitt 4 Zusammenarbeit bei Einhaltung und Durchsetzung der Vereinbarung
Abschnitt 4 regelt die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden, für den Fall, dass ein Fehler zu einer Übermittlung unrichtiger oder unvollständiger Informationen geführt hat oder ein berichtender Rechtsträger seiner Pflicht zur Einreichung des länderbezogenen Berichts nicht nachkommt. Die zuständigen Behörden sollen sich gegenseitig informieren und geeignete Massnahmen nach innerstaatlichem Recht, insbesondere auch gegenüber einem säumigen berichtenden Rechtsträger treffen. Die ALBA-Vereinbarung sieht keinen direkten Kontakt zwischen der zuständigen Behörde eines Staates oder Hoheitsgebietes und einem berichtenden Rechtsträger eines anderen Staates oder Hoheitsgebietes vor.
Abschnitt 5 Vertraulichkeit, Datenschutzvorkehrungen und sachgemässe Verwendung
Absatz 1
Abschnitt 5 Absatz 1 verweist auf Artikel 22 des Amtshilfeübereinkommens, das den Datenschutz und das Spezialitätsprinzip regelt. Es handelt sich dabei um unabdingbare Prinzipien im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch im Steuerbereich. Ähnliche Klauseln sind in Artikel 26 OECD-Musterabkommen und im OECD-Steuerinformationsmusterabkommen enthalten.
Die ALBA-Vereinbarung enthält einen Fragebogen zum Vertraulichkeits- und Datenschutz. Dieser Fragebogen wurde ursprünglich von den USA entwickelt, um im Rahmen der Verhandlungen zu FATCA-Abkommen bestimmen zu können, ob der nötige Vertraulichkeits- und Datenschutz sichergestellt ist, damit die USA dem Partnerstaat Daten auf automatischer Basis übermitteln können. Jeder Staat oder jedes Hoheitsgebiet soll den Fragebogen ausfüllen und nach Abschnitt 8 Absatz 1 Buchstabe d dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums übermitteln. Der Fragebogen soll mögliche Partnerstaaten bei der Beurteilung unterstützen, ob die nötigen Vertraulichkeitsvorschriften und Datenschutzvorkehrungen vorhanden sind, damit länderbezogene Berichte auf automatischer Basis ausgetauscht werden können. Der Fragebogen umfasst drei Kategorien:
• Rechtsrahmen: Beschrieb des anwendbaren Staatsvertragsrechts und des nationalen Rechts, einschliesslich der Strafbestimmungen;
• Informationssicherheitsmanagement: Beschrieb der Praktiken und Verfahren, welche die Einhaltung des Spezialitätsprinzips sicherstellen und die Offenlegung der Steuerinformationen an nicht berechtigte Personen unterbinden (z.B. Zugang zu Räumlichkeiten, Ausgestaltung des Informatiksystems und Ausbildung der Mitarbeitenden);
• Überwachung und Sanktionen im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsvorschriften: Beschrieb der anwendbaren Strafbestimmungen und der Massnahmen, die getroffen würden, um Verletzungen der Vertraulichkeitsvorschriften und die Täter identifizieren zu können.
Die Vertraulichkeit und das Spezialitätsprinzip wurden bei der Erarbeitung des AIA-Standards als wesentlich erachtet. Aus diesem Grund hat das Global Forum einen Prozess zur Beurteilung der Vertraulichkeitsmassnahmen in den 97 Staaten und Hoheitsgebieten erarbeitet, die sich zur Einführung des AIA bekannt haben. Ziel dieses Prozesses ist es, eine Vielzahl an bilateralen Prüfungen unter den Partnerstaaten durch eine multilaterale Bewertung in Form einer Länderprüfung zu ersetzen. Die Staaten und Hoheitsgebiete, die sich zur Einführung des AIA verpflichtet haben, verfügen damit über ein nicht bindendes Instrument, das ihnen bei der Bewertung der Vertraulichkeitsmassnahmen möglicher Partnerstaaten hilft. Die Länderprüfungen werden durch ein Expertenpanel bestehend aus zwölf Experten aus den Mitgliedländern vorgenommen, zu denen auch ein ausgewiesener Schweizer Experte mit grossem Fachwissen bei der Umsetzung und Überwachung von Vertraulichkeits- und Datensicherheitsmassnahmen insbesondere im Informatikbereich gehört.
Die Überprüfung erfolgt anhand eines Fragebogens zur Vertraulichkeit und dem Spezialitätsprinzip, den die Staaten und Hoheitsgebiete ausfüllen. Es handelt sich um den Fragebogentyp, der dem AIA-Standard beigefügt war. Er entspricht demjenigen, der der ALBA-Vereinbarung angehängt ist. Auf dieser Grundlage verfasst das Expertenpanel einen Berichte über die einzelnen Staaten und Hoheitsgebiete, die es den Mitgliedstaaten des Global Forum zur Konsultation vorlegt.