Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/107: Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte; BG über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne · 37 Seiten
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Schwellenwert rund 10-15 Prozent der multinationalen Konzerne weltweit erfasst. In der Schweiz bedeutet dies, dass nur multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz ab 900 Millionen Franken6 einen länderbezogenen Bericht einreichen müssen. Nach den verfügbaren Zahlen dürfte die Einreichungspflicht rund 200 multinationale Konzerne auf Schweizer Gebiet betreffen.
Der Bericht zur Massnahme 13 legt die Angaben fest, die der länderbezogene Bericht enthalten muss (Anhang III). Das entsprechende Musterformular besteht aus drei Tabellen. Tabelle 1 enthält Angaben zu den Staaten und Hoheitsgebieten, in dem sich die konstitutiven Rechtsträger des multinationalen Konzerns befinden. Die erforderlichen Angaben entsprechen einer Gesamtsumme nach Staat und Hoheitsgebiet. Beispielsweise ist, wenn der multinationale Konzern X in der Schweiz über drei konstitutive Rechtsträger verfügt, die Gesellschaft A 100 und die Gesellschaft B 350 Vollzeitangestellte sowie die Gesellschaft C 50 Teilzeitangestellte beschäftigen, in der die Schweiz betreffenden Zeile die Summe von 475 einzutragen.
Tabelle 1 Übersicht über die Aufteilung der Erträge, Steuern und Geschäftstätigkeiten, nach Steuerhoheitsgebieten
Name des multinationalen Konzerns:
Betrachtetes Steuerjahr:
Währung:
Einkünfte
Noch zu
Gezahlte Materielle Steuer- Nahe- Vorsteuer- zahlende Ausge- Einbe- Beschäf-
Fremde Ertragssteuer Vermögenshoheits- stehende gewinn Ertragssteuer wiesenes haltener tigten-
Unter- Insgesamt (auf Kassen- werte (ohne gebiet Unter- (-verlust) (laufendes Kapital Gewinn zahl
nehmen basis) flüssige Mittel) nehmen Jahr)
Tabelle 2 ist eine Auflistung der konstitutiven Rechtsträger des multinationalen Konzerns nach Staat und Hoheitsgebiet, ihrem Gründungsstaat, wenn dieser nicht dem Ansässigkeitsstaat entspricht, und ihren wichtigsten Geschäftstätigkeiten, die anzukreuzen sind. Anders als bei Tabelle 1 erfolgen die Angaben hier nach Rechtsträger. Bei Übernahme des obigen Beispiels sind die Gesellschaft A beispielsweise Forschung und Entwicklung, bei der Gesellschaft B Verarbeitung oder Produktion und bei die Gesellschaft C konzerninterne Finanzierung und Besitz von Aktien oder anderen Wertpapieren mit Beteiligungscharakter anzukreuzen.
6 Aus praktischen Gründen wurde der Betrag von 901.8 Mio. Franken auf 900 Mio. Franken abgerundet.