Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 38 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

R181-1135

4.1.3.2. Gegenseitige Anerkennung der Nachprüfungen durch die Kantone (in Art. 34b E-VTS)

Pro: 52 (davon 23 Kantone)

(ZH BE UR OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VS NE GE JU SAB SGV SBV AM ACVS AGVS AUTOS BUL CP DTC FAKT KKPKS LOUS SVS BFU SIK SVSP ASTAG SVLT SLV TCS ASA VFAS VSIG SWISSCOFEL FER GTLT EUROBUS KPZG)

 BE, UR und SG sowie der sich grundsätzlich ablehnend äussernde Kanton LU fordern, in Artikel 34b Absatz 2 E-VTS müsse ergänzt werden, dass Zulassungsprüfungen und Nachprüfungen von anderen Kantonen nur anerkannt werden können, wenn alle nötigen Daten korrekt und vollständig ausgewiesen seien.

 AM, SLV und KPZG schreiben, es müsse eine einheitliche Bewertung sichergestellt sein, damit nicht ein zu Recht abgewiesenes Fahrzeuge bei einem anderen Kanton ohne das Beheben der beanstandeten Mängel zugelassen werde.

Kontra: 9 (davon 3 Kantone)

(LU SZ VD ALP MOTOS VCS SES WWF SP)

 LU und SZ, aber auch die grundsätzlichen Befürworter BE und UR fordern, in Artikel 34b Absatz 2 E-VTS müsse ergänzt werden, dass beim Zulassungskanton weder ein Polizeirapport hängig sein dürfe noch die Prüfung in Bearbeitung sein dürfe.

4.1.3.3. Selbstabnahme durch anerkannte Garagenbetriebe – Vereinfachung und Ausweitung der Delegationsmöglichkeit der Kantone auf alle Fahrzeugarten

Pro: 30 (davon 8 Kantone, NE äusserte sich sowohl pro als auch kontra)

(FR BL SH AR AG TI NE GE SAB SBV 2RAD AM ACVS AGVS BUL CP FAKT KKPKS LOUS SVS SIK SVSP ASTAG SLV TCS VFAS SWISSCOFEL FER EUROBUS KPZG)

 Der AGVS begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen bzw. Erleichterungen für die Selbstabnahme ausdrücklich (Möglichkeit der Kantone, weitere Prüfungen, z.B. an Lastwagen und Traktoren, bei Vorliegen einer CH-Typengenehmigung bzw. eines CH-Datenblatts zu delegieren und der Entfall der Funktionskontrolle). Diese sollen insbesondere auch dann zum Tragen kommen, wenn die rein administrative Zulassung direktimportierter Fahrzeuge mit CoC nicht eingeführt werde.

 18 Kantone (ZH, LU, UR, OW, NW, GL, AI, SZ, ZG, SO, SH, SG, GR, AG, TG, VS, NE, JU) sowie die asa befürworten die Vereinfachung der Prozesse der Selbstabnahme (korrektes Ausfüllen des Prüfberichtes ohne Funktionskontrolle bei neuen Fahrzeugen). Vielfach wird diesbezüglich eine klare und eindeutige Formulierung beantragt.

 AG weist betreffend Ausdehnung der Selbstabnahme-Berechtigungen auf weitere Fahrzeugarten wie Lastwagen, Arbeitsfahrzeuge etc. darauf hin, dass an die Berechtigungs-Inhaber zusätzliche Anforderungen gestellt würden, welche nur im Rahmen von ergänzenden anspruchsvollen Weiterbildungsveranstaltungen vermittelt werden könnten.

TI ist grundsätzlich nicht dagegen: die Fälle, bei denen die Nachteile überwiegen würden (Ausbildungskosten, Fehler) seien begrenzt und die kantonalen Behörden könnten ihnen bei der Delegation Rechnung tragen.

 Das CP möchte, dass klar bestimmt wird, dass die Selbstabnahme nur an Fachpersonen delegiert werden darf (z. B. durch Erwähnung eines Fähigkeitszeugnisses).

 Der SLV will, dass die Anforderungen für eine Selbstabnahme so ausgelegt werden, dass es nur für gut qualifizierte Betriebe möglich ist, diese Dienstleistung anzubieten. Eine Einschränkung auf die offiziellen Importeure müsse geprüft werden.

Kontra: 33 (davon 19 Kantone, NE äusserte sich sowohl pro als auch kontra)

(ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG SO BS AI SG GR TG VD VS NE JU ALP AUTOS CP DTC MOTOS BFU SVLT ASA VCS VSIG SES WWF GTLT SP)

 18 Kantone (ZH, BE, LU, UR, OW, NW, GL, AI, SZ, ZG, SO, BS, SG, TG, VD, VS, NE, JU) sowie die asa lehnen die Erweiterung der Selbstabnahmen auf zusätzliche Fahrzeugarten wie Lastwagen, Arbeitsfahrzeuge, Traktoren usw. ab. Diese Fahrzeuge seien aufgrund der für sie geltenden komplexen technischen Vorschriften und der teilweise erheblichen Individualität für die Selbstabnahme nicht geeignet.