Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 38 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht

R181-1135

kaum möglich sei, mit geeigneten Auflagen für die notwendige Sicherheit zu sorgen, ansonsten der genaue Weg bekannt sein müsse, was auf der Jagd unrealistisch sein dürfte. OW, AI, TG, GR, SSV und SVSP halten die für die Jagd vorgeschlagene Regelung aus haftpflichtrechtlicher und strafrechtlicher Sicht für problematisch, da die Behörde einen gefährlichen Zustand bewilligen solle, der nur damit behoben werden könne, dass für den Personentransport zugelassene Fahrzeuge eingesetzt würden.

 BE, ACVS und KKPKS wollen für Fahrten mit Raupenfahrzeugen die bestehende Regelung beibehalten. Die vorgeschlagene Änderung führe z. B. dazu, dass der Zubringerdienst zu abgelegenen Bergrestaurants oder Chalets im Winter mit Motor- und Arbeitskarren mit Raupenantrieb vermehrt ausgeführt werden könnte. Dies auch ausserhalb von Strassen und Wegen, was weitere Unsicherheiten mit sich bringe und auch im Lichte des Umweltschutzes kritisch sei. BE meint, auf Raupenfahrzeugen Personentransporte zu bewilligen und die Anzahl Fahrten zu steigern, sei aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes (Lärm, Fluchtverhalten des Wildes) sowie der allgemeinen Sicherheit (Pisten) nicht der richtige Weg. Es erhöhe nur den Druck, Bewilligungen erteilen zu müssen, wobei im Berggebiet immer wieder Wildschutzgebiete betroffen seien oder Skipisten und Schlittelwege befahren würden.

Weitere Bemerkungen

 EUROBUS: Zusätzlich könnte man hier auch das Mitfahren beim Einsammeln von Altpapier legalisieren. In vielen Gemeinden sei es Praxis, dass die «Sammler» auf landwirtschaftlichen Anhängern oder Ladeflächen von Lieferwagen mitgeführt werden.

 VCS, SES und WWF: In Skigebieten sollten beim Personentransport unserer Ansicht nach anstelle von Raupenfahrzeugen fossilfrei betriebene Transportmittel zum Einsatz kommen.

 Die SP legt Wert auf die Feststellung, dass die betreffenden Raupenfahrzeuge möglichst umweltfreundlich und klimaschonend angetrieben werden sollten.

4.1.7.9. Artikel 77 E-VRV und 72 E-VZV (Schlittenanhänger)

Pro: 51

(ZH LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU SSV SAB SGV SBV AM AGVS BUL CP DTC FAKT LOUS SVS SIK SVSP ASTAG SVLT SLV TCS ASA VSIG SWISSCOFEL FER GTLT EUROBUS KPZG SP)

 Die SAB befürwortet den Vorschlag ausdrücklich: Das Mitführen von Schlittenanhängern soll grundsätzlich an allen Raupenfahrzeugen erlaubt werden. Raupenfahrzeuge haben in Wintersportgebieten grosse Bedeutung. Die vorgesehene Regelung ist somit zeitgemäss und sehr zu begrüssen.

Kontra: 3

(BE ACVS KKPKS)

 BE, ACVS und KKPKS verweisen auf ihre Bemerkungen zu Artikel 61 E-VRV.

4.2. Intelligenter Fahrtschreiber

4.2.1. Einführung allgemein

Pro: 60

(ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU SSV SAB SGV SBV ALP AM ACVS ARVAG AGVS AUTOS BUL CP DTC FAKT KKPKS LOUS BFU SIK SVSP ASTAG SVLT SLV TCS ASA VCS VSIG SWISSCOFEL FER WWF GTLT EUROBUS KIGA KPZG SP)

 AUTOS, BUL, ASTAG, FER, CP, SVP, FDP, CVP, GLP und BDP befürworten ausdrücklich die zeitgleiche Einführung des intelligenten Fahrtschreibers in der Schweiz wie in der EU.

 SGV, ARVAG, KIGA, ASTAG, FER und EUROBUS erachten die gleichzeitige Einführung aufgrund der Einheitlichkeit der Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten und somit auch der Wettbewerbsbedingungen als unerlässlich.

 VCS, WWF und ALP betonen die Wichtigkeit der neuen Funktionen für die Erkennung von Missbräuchen und ALP weist darauf hin, dass für die Schwerverkehrskontrollzentren und mobilen Kontrollen entsprechende Kontrollmöglichkeiten vorzusehen seien.