Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 38 Seiten

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R181-1135

4.1.3. Fahrzeugprüfung

4.1.3.1. Umsetzung der Motion Darbellay12 (13.3818) – Verkehrszulassung von neuen Fahrzeu-

gen mit CoC (Übereinstimmungsbescheinigung betr. EU-Typgenehmigung) ohne Vor-

führung beim Strassenverkehrsamt

Pro: 22 (davon 4 Kantone)

(FR SO SH VS SAB SGV SBV 2RAD AM BUL FAKT SVS SIK SVSP ASTAG TCS VFAS SWISSCOFEL FER EUROBUS KPZG BDP CVP FDP SVP)

 Der VFAS befürwortet den Vorschlag zur rein administrativen Zulassung von neuen Fahrzeugen mit CoC ausdrücklich: Die vereinfachte Zulassung stehe allen Importeuren gleichermassen offen. Direkt- bzw. Parallelimporteure sowie offizielle Importeure würden damit gleichbehandelt. Die vereinfachte Zulassung führe zu gleich langen Spiessen. Die bisherigen Wettbewerbsvorteile (u. a. Kosten, administrativer Aufwand, Zeit) der Zulassung gestützt auf Typenscheine (die

v. a. offiziellen «Volumen»-Importeuren zu Gute kämen) würden sich gegenüber der Identifikationsprüfung (die insbes. von inoffiziellen Importeuren praktiziert würde) verkleinern. Das Volumengeschäft würde jedoch auch künftig (insbes. wegen der damit verbundenen automatisierten CO2-Abrechung) gestützt auf die Typengenehmigung abgewickelt werden. Die vereinfachte Zulassung entspräche dem in der Schweiz bewährten Prinzip der Selbstdeklaration (z. B. Steuererklärung), das in anderen Bereichen der Fahrzeugzulassung heute bereits angewendet werde (Selbstdeklaration Händler/Fahrzeughalter). Dies stärke die Selbstverantwortung der Bürger. Gleichwohl stellten sich gewisse Automobilverbände, so schreibt der VFAS weiter, in einem koordinierten Vorgehen gegen die vereinfachte Zulassung, da sie die bestehenden Wettbewerbsvorteile ihrer Mitglieder, im Vergleich zu den Direkt- bzw. Parallelimporteuren, erhalten wollten. Dieser Versuch, bestehende Strukturen und Pfründen zum Nachteil von mehr Wettbewerb und tieferen Konsumentenpreisen zu schützen, sei abzulehnen. Positiv äussern sich auch 126 einzelne Garagenbetriebe. Gemäss VFAS und SGV werden Bürokratie und technische Handelshemmnisse abgebaut, die Zeit für die Zulassung verkürzt und Gebühren für die Identifikationsprüfung gespart. Anstatt einer insgesamt fünfmaligen Kontrolle der relevanten Dokumente durch das ASTRA und die kantonalen Strassenverkehrsämter genüge neu eine jeweils einmalige Prüfung bei Bund und Kantonen. Dies führe letztendlich zu tieferen Konsumentenpreisen. Zollpapiere würden nach wie vor beim Import geprüft, CoC anlässlich der CO2- Besteuerung durch das Bundesamt für Strassen. Die langjährige Praxis in den EU-Mitgliedstaaten zeige, dass die vereinfachte Zulassung keine Umsetzungsprobleme zur Folge habe; somit sei die Datenqualität auch in Zukunft gewährleistet. Die Angleichung der Normen beseitige Wettbewerbsnachteile. Der geringere bürokratische Aufwand bei der Zulassung von Fahrzeugen entlaste die KMU. Von den grösseren Märkten bzw. der grösseren Produktauswahl profitierten insbesondere die Konsumenten.

 ASTAG und FER unterstützen die Neuerung und schreiben, sie erwarteten im Zuge dieser Systemanpassung aber auch, dass die Kosten und Gebühren für die Fahrzeugzulassung im gleichen Ausmass sinken würden wie der Behördenaufwand abnehme.

 Der TCS vertritt die Meinung, Garagen und professionelle Direktimporteure seien fähig, die Daten korrekt zu erfassen. Laien (oder Garagisten) könnten zum Vorführen aufgeboten werden, wenn das Strassenverkehrsamt vermute, dass etwas nicht stimme. Das sei wichtig und erhöhe die Sicherheit, dass die Daten korrekt erfasst werden.

 VS und SH stimmen nur mit dem Vorbehalt zu, dass eine EDV-Lösung mit Datenbank für die CoC-Fahrzeugdaten geschaffen würde.

 Für die FDP ist es unsicher, ob die vorgeschlagene Massnahme sich wirklich als positiv erweisen wird. Sollte sie sich als kontraproduktiv erweisen, behält sich die FDP das Recht vor, ihre Haltung zu ändern.

 Die Neugliederung der Artikel 29 bis 34b wird, was die rein formellen Belange anbetrifft, insgesamt breit akzeptiert (57 Ja, davon 26 Kantone, gegen 3 Nein).

Kontra: 42 (davon 22 Kantone)

(ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG BS BL AR AI SG GR AG TG TI VD NE GE JU SAB ALP ACVS AGVS AUTOS CP DTC KKPKS LOUS MOTOS BFU SVLT SLV ASA VCS VSIG SES WWF GTLT SP)

12 «Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit»