Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 38 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht
R181-1135
Kontra: 4
(VD NE JU GTLT)
Die Kantone NE und JU sowie die GTLT verlangen, dass die Fahrzeuge als Mindestanforderung die Einteilungskriterien für Geländefahrzeuge nach der Richtlinie 2007/46/EG erfüllen müssen.
Der Kanton VD äussert die Befürchtung, dass künftig vermehrt Fahrzeuge zum Personentransport gedrosselt und als land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen werden. Dies erhöhe den Kontrolldruck bei der Polizei, da Fahrten zum Personentransport mit diesen Fahrzeugen unzulässig sind.
Weitere Bemerkungen
Der Kanton VD führt an, dass die in Absatz 4 genannte Schwerpunkthöhe geometrisch nur schwer zu ermitteln sei.
4.1.4.9. Artikel 163 E-VTS (Anhängerbremsanschlüsse)
Pro: 55
(ZH BE LU UR SZ NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG AG TG TI VD VS NE GE JU SSV SAB SGV SBV ALP AM ACVS AGVS BUL CP DTC FAKT KKPKS LOUS SVS SIK SVSP ASTAG SVLT SLV TCS ASA VCS VSIG SWISSCOFEL FER WWF GTLT EUROBUS KPZG SP)
CVP, FDP und BDP unterstützen in ihren allgemeinen Stellungnahmen die der Verkehrssicherheit und dem Abbau technischer Handelshemmnisse dienenden Änderungen.
BUL und SAB erachten es als wichtig, dass bei den Traktoren geeignete Systeme zugelassen werden, damit die bestehenden Anhänger weiterverwendet werden können.
Die Kantone ZH, TG, GR, OW und AI sowie ACVS, KKPKS, HAFL und SPM weisen auf die Risiken ungleich stark bremsender Traktoren und Anhänger und die möglichen Unfallfolgen hin.
Die Kantone ZH, LU, BE und UR sowie der SLV sehen die Verantwortung für das korrekte Anschliessen der mitgeführten Anhänger beim Fahrer, wünschen aber zu seiner Unterstützung einen Eintrag im Fahrzeugausweis oder eine Kennzeichnung der Anschlüsse.
Der Kanton BE beantragt, dass der Nachweis der Einhaltung der Druckabstimmung mittels Diagramm zu erbringen sei.
Kontra: 5
(OW GR BFU SPM HAFL)
Die Kantone ZH, OW, AI und TG sowie ACVS, KKPKS, AM, SLV, HAFL und KPZG beantragen, dass Einleitungs-Bremsanschlüsse an Traktoren, wie in der EU, nur noch bis Ende 2024 zulässig sein sollen.
AM, HAFL und SPM weisen in Bezug auf die hydraulische Anhängerbremse (Ein- und Zweileitungs-System) darauf hin, dass die verlangten Ansprechzeiten beim Mitführen grosser Anhänger oder eines zweiten Anhängers sehr schwer zu erreichen seien.
Die Kantone GR und VD sowie HAFL beantragen zusätzliche Regelungen zur Verbesserung der Betriebssicherheit. So seien die Anhängelast (GR) oder die Anzahl mitgeführter Anhänger (VD) geeignet zu begrenzen oder für grosse Lasten spezielle Bremssteuerungen zu verlangen.
AM und KPZG weisen darauf hin, dass nach dem Verbot in der EU ab 2025 die Einbaustellen die Verantwortung und Risiken für den Einbau der Einleitungs-Bremsanschlüsse tragen.
Die bfu stellt u.a. wegen der Anhebung der zulässigen Anhängelasten für Anhänger mit Auflaufbremsen eine Tendenz fest, welche der Verkehrssicherheit nicht zuträglich sei.
HAFL wünscht eine andere und damit vom EU-Recht abweichende Bezeichnung der Leitungsanschlüsse der hydraulischen Anhängerbremse.
4.1.4.10. Artikel 164 E-VTS (vorderer Überhang bei Traktoren)
Pro: 49
(ZH UR SZ NW GL SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU SSV SAB SGV SBV AM AGVS BUL CP DTC FAKT LOUS SVS SIK SVSP ASTAG SVLT SLV TCS ASA VCS VSIG SPM SWISSCOFEL FER WWF GTLT EUROBUS KPZG SP)