Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 38 Seiten
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R181-1135
ASTAG, SGV, SWISSCOFEL und FER lehnen den Vorschlag ab, da die Liste der mittels Funkschnittstelle abgefragten Fahrtschreiberdaten nicht übereinstimmt mit derjenigen in der Verordnung (EU) 165/2014.
5. Umsetzung der Vorlage durch die Kantone
Die Kantone waren mit der Umsetzung der meisten Revisionspunkte (u. a. EU-Bremsenvorschriften für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, neuer intelligenter Fahrtschreiber) im Wesentlichen einverstanden. Nicht einverstanden waren sie mit dem Vorschlag zur rein administrativen Zulassungsprüfung für neue EU-genehmigte Fahrzeuge.
5.1. Umsetzung der Motion Darbellay
22 Kantonen lehnten die Umsetzung der Motion Darbellay16 (13.3818) betreffend die rein administrative Zulassung von neuen Fahrzeugen mit EU-Genehmigung ab (Fahrzeuge mit sog. CoC, d. h. einer Übereinstimmungsbescheinigung betr. ihrer EU-Typgenehmigung). Wichtigstes Argument gegen die Motionsumsetzung war der Aufwand beim Erfassen der Fahrzeugdaten: Diese müssten von den kantonalen Zulassungsbehörden einzeln abgeschrieben werden, da die CoC im derzeitigen Verfahren der EU nur in Papierform vorliegen. Ausserdem seien nicht alle in der Schweiz nötigen Daten im CoC vorhanden, was Selbstdeklaration durch die Antragssteller bedinge (Fahrzeugfarbe, Treibstoffcode, Abgaswerte, Energieeffizienz, für die Verkehrssteuer relevante Daten wie z. B. das Fahrzeuggewicht etc.); einige Kantone bemerkten, es sei zu klären, ob der heutige Fahrzeugausweis und sein Inhalt an die EU-Daten angepasst werden solle. 12 Kantone hielten fest, eine rein administrative Zulassung sei nicht als Schaltergeschäft möglich.
Eine Mehrheit der Kantone (17) erklärt sich jedoch mit einer Neuprüfung des Anliegens einverstanden, wenn vom Bund eine EDV-Lösung mit Datenbank geschaffen würde, aus der die Kantone die CoC-Fahrzeugdaten übernehmen könnten.
13 Kantone forderten, bei einem Wegfall des Datenblatts wegen der administrativen Zulassung mit CoC solle nicht die kantonale Zulassungsbehörde die Daten in den Prüfbericht eintragen müssen; am besten solle die Erstellung des Prüfberichts ebenfalls elektronisch abgewickelt werden.
8 Kantone forderten, zurzeit müsse die Pflicht zur Erstellung einer Typengenehmigung oder eines Datenblatts erhalten bleiben, 12 sahen eine allfällige administrative Zulassung höchstens und ausschliesslich bei Personenwagen und Motorrädern.
5.2. Erweiterung der Selbstabnahme auf alle Fahrzeugarten
18 Kantone lehnen die Ausweitung ihrer Delegationsmöglichkeit für die Zulassungsprüfung auf zusätzliche Fahrzeugarten ab (Delegation der Zulassungsprüfung neuer Fahrzeuge mit Typengenehmigung oder Datenblatt an geeignete Garagebetriebe, sog. Selbstabnahme). Fahrzeugarten wie Lastwagen, Arbeitsfahrzeuge, Traktoren usw. seien aufgrund der für sie geltenden komplexen technischen Vorschriften und der teilweise erheblichen Individualität für die Selbstabnahme nicht geeignet.
5.3. Delegationsmöglichkeit der Kantone für ausserordentliche Nachprüfungen (abgeänderte Fahrzeuge) an Dritte
18 Kantone stimmen der Ausweitung der Delegationsmöglichkeit von Nachprüfungen auch auf abgeänderte Fahrzeuge zu (ausserordentliche Nachprüfungen). Einige davon merkten jedoch an, die Delegation von Nachprüfungen auf Grund von Polizeirapporten müsse ausgenommen werden (Begründung: Nur der Standortkanton sei im Besitz des Polizeirapportes mit den notwendigen Informationen, zudem müsse der Datenschutz gewährleistet werden).
Eine Minderheit der Kantone vertrat die Ansicht, diese Delegationsmöglichkeit sei abzulehnen. Sie befürchteten einen uneinheitlicheren Vollzug.
16 «Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit».