Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 38 Seiten

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R181-1135

technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers»).

2. Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führte vom 17. Januar 2018 bis am 25. April 2018 die Vernehmlassung zur «Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers» durch.

Insgesamt sind 216 Antworten eingegangen. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet hat der Verein Nationales Versicherungsbüro Schweiz (NVB). Sämtliche Stellungnahmen können auf der Internetseite des Bundesrats (www.admin.ch) in der Rubrik abgeschlossene Vernehmlassungen 2018 als PDF-Datei heruntergeladen werden.

3. Allgemeines

Die in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Teilrevision soll die Vorschriften mehrerer Fahrzeugarten mit dem weiterentwickelten EU-Recht harmonisieren. Die Änderungen sollen technische Handelshemmnisse vermeiden und zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beitragen.

4. Die Vorlage im Einzelnen

4.1. E-VTS und E- VRV

4.1.1. Aktualisierung der Vorschriften allgemein

Pro: 70

(ZH LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VS NE GE JU CHGV SSV SAB SGV SBV 2RAD ALP AM ACVS AGVS AUTOS BUL CP DTC FAKT FKS KKPKS LOUS RKMZF SVS SIK SVSP SFV ASTAG SVLT SLV TCS VELOS ASA VCS VFAS VSIG SWISSCOFEL HAFL SES FER WWF GTLT EUROBUS FEUERBS FEUERBL VSBF GVZ KPZG SP FDP)

Kontra: 5

(BE VD SAB MOTOS BFU)

Hinweis:

Die Argumente aus den Rückmeldungen zum generellen Einverständnis mit dem Projekt (Frage 1) wurden separiert und, wie nachfolgend dargestellt, soweit möglich derjenigen Frage zugeordnet, die sich mit der betreffenden Thematik befasst. Doppelungen wurden eliminiert.

Rückmeldungen aus Begleitbriefen oder allgemeinen Stellungnahmen ohne ausgefüllten Fragebogen, sind nur dann zahlenmässig erfasst, wenn die Aussage unmissverständlich als JA oder NEIN zu verstehen ist und genau einer Frage zugeordnet werden kann. Ist der Zusammenhang nicht eindeutig, wird das Argument in der am ehesten zutreffenden Frage mit einem Hinweis auf die Art der Einreichung (z.B. allgemeine Stellungnahme) ausgewiesen.

4.1.2. Fahrzeugeinteilung

4.1.2.1. Artikel 12 E-VTS (Fahrzeugklassen nach EU-Recht)

Pro: 59

(ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU SSV SAB SGV SBV ALP AM ACVS AGVS AUTOS BUL CP DTC FAKT KKPKS LOUS SVS SIK SVSP SFV ASTAG SVLT SLV TCS ASA VFAS VSIG SWISSCOFEL HAFL FER GTLT EUROBUS KPZG SP)