Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 38 Seiten

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R181-1135

Zusammenfassung der Ergebnisse

Klar abgelehnt, vor allem von 22 Kantonen, wurde die Umsetzung der gegen den Willen des Bundesrats überwiesenen Motion Darbellay (13.3818) betreffend die rein administrative Zulassung von neuen Fahrzeugen mit CoC (Übereinstimmungsbescheinigung betr. EU-Typgenehmigung). Für die Umsetzung der Motion haben sich aber die Parteien CVP, BDP, SVP und, mit Vorbehalt, FDP ausgesprochen. Wichtigstes Argument der Kantone gegen die Umsetzung der Motion war der Aufwand beim Erfassen der Fahrzeugdaten: Diese müssten einzeln abgeschrieben werden, da die CoC im derzeitigen EU-Verfahren nur in Papierform vorliegen. Hingegen wäre eine Mehrheit der Kantone (17) für eine spätere Neuprüfung des Anliegens, wenn eine EDV-Lösung mit Datenbank für die CoC-Fahrzeugdaten geschaffen würde.

Die Übernahme der Vorschriften zur Einführung des Systems des «intelligenten Fahrtschreibers» wurde gutgeheissen. Kritisch gewürdigt wurden die Aspekte des Datenschutzes. Es sollen nicht strengere Vorschriften als diejenigen der EU selber angewendet werden. Verschiedentlich wird kritisiert, dass die Laufzeiten von gewissen Systemkarten verkürzt werden.

Ein wichtiger Revisionspunkt beinhaltete die Anpassung der technischen Vorschriften für Traktoren an diejenigen der EU und dabei insbesondere die Einführung der EU-Bremsenvorschriften für land- und forstwirtschaftliche Anhänger. Sowohl zu diesen Fragen wie auch zur ebenfalls die landwirtschaftlichen Fahrzeuge betreffenden Vergrösserung des Vorbaumasses von Arbeitsgeräten an Traktoren gingen keine Änderungsanträge ein, die dem Vernehmlassungsentwurf im Kern widersprechen.

Der Vorschlag, alle Feuerwehr- und Zivilschutzfahrzeuge den Arbeitsmotorwagen gleichzustellen, wird begrüsst, jedoch seien geeignete Rahmenbedingungen festzulegen, um missbräuchlicher Verwendung vorzubeugen. Auch Schausteller und Zirkusse sollen von einer Neuregelung profitieren, indem sie ihre Anhänger nur noch alle 5 Jahre vorführen müssen. Ausdrücklich wird aber darauf hingewiesen, dass mit den Erleichterungen keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einhergehen dürfe.

Die Nutzlastbeschränkung für gewerbliche Traktoren soll laut einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden bestehen bleiben um zu verhindern, dass Transportvolumen vom professionellen Transportgewerbe weg, hin zu den Landwirten verschoben wird. Die betroffenen Schweizer Hersteller konnten folglich mit ihrem Anliegen nicht durchdringen, obschon sie sich primär als Lieferanten der Gemeinden und nicht der Landwirte verstehen.

Die Einführung der neuen EU-Abgasvorschriften der «Stufe V» für Arbeitsmotoren sowie deren Anwendung für alle Fahrzeugarten bis 45 km/h und 7,5 t Gesamtgewicht wird begrüsst. Bezüglich der Gewichtsobergrenze gingen jedoch unterschiedliche Stellungnahmen ein.

Die Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten soll für Traktoren gleich geregelt sein wie in der EU. Ergänzend wird in verschiedenen Rückmeldungen beantragt, dass die Vorschriften für Führerinnen und Führer von sogenannten Quads immer das Tragen eines Motorradschutzhelms verlangen müssten.

Nach überwiegender Meinung sollen Fahrer und Fahrerinnen von herkömmlichen Motorfahrrädern künftig selbst entscheiden, ob sie einen Motorradhelm oder einen Velohelm tragen wollen. Nicht damit einverstanden sind insbesondere im Bereich Verkehrssicherheit tätige Organisationen.

Die Regelung zu den Blaulichtern wurde grundsätzlich begrüsst. Vielfach wurde das Anliegen geäussert, das Merkblatt des UVEK zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn beizubehalten. Ein weiteres Anliegen war, dass Dringlichkeitsfahrten der Rettungsdienste und der Sanität nicht mehr durch die Einsatzzentrale angeordnet werden müssen.

Obwohl nicht Thema dieser Vernehmlassung gingen Rückmeldungen zu folgende Themen ein:

Bewerber um einen Lernfahr-, einen Führerausweis oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sollen, wenn ihre Sehschärfewerte im Grenzbereich liegen, kein augenärztliches Zeugnis mehr einreichen müssen. Die notwendigen Abklärungen könnten laut verschiedenen kantonalen Zulassungsbehörden auch Optiker vornehmen.

Der Verband Pro Velo regt an, bei der nächsten Verordnungsrevision Tandems mit elektrischer Tretunterstützung auch für Nichtbehinderte zu legalisieren, schnelle Elektrovelos als Dreiräder zu ermöglichen, Cargobikes für 4 Kinder freizugeben und bei schnellen Cargobikes auch 2 Kinder zuzulassen. So könne das Potential des Fahrrads als Verkehrsmittel besser ausgeschöpft werden.