Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit
und Angehörigenbetreuung
Laut BFS leisteten Angehörige in der Schweiz im Jahr 2016 insgesamt 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen. Bei angenommenen durchschnittlichen Arbeitskosten von 45.50 Franken pro Arbeitsstunde, ergibt sich ein Geldwert von 3,7 Milliarden Franken pro Jahr.18
Problem der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung
Wenn Erwerbstätige Angehörige betreuen, erfordert das Zeit, die wiederum mit der Erwerbstätigkeit ins Gleichgewicht gebracht werden muss. Die Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Eine Rolle spielt die persönliche Stellung im Beruf (Freiräume), die Art der Aufgabe und die Arbeitsorganisation (Ersetzbarkeit im Falle von Absenzen, flexible Arbeitszeitmodelle) sowie die Unternehmenskultur.
Die internationale Vergleichsstudie zu kurzzeitigen und länger dauernden Betreuungsurlauben zeigt, dass flexible arbeitsplatzbezogene Arrangements für einen grossen Teil der Erwerbstätigen mit länger andauernden Betreuungsaufgaben keinen Ersatz für einen Betreuungsurlaub darstellen, oder die flexible Arbeitszeit in der Praxis nicht realisierbar ist. Insbesondere für Personen mit geringerem Einkommen, mit niedriger hierarchischer Einstufung oder mit unregelmässigen Arbeitszeiten (z.B. Schichtarbeit) ist eine flexible Zeiteinteilung in den meisten Fällen nur schwer möglich. Auch für Familien mit mehreren Kindern, von denen eines durch eine Krankheit oder einen Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, stellen flexible Arbeitszeiten keine Entlastung dar, weil die unterschiedlichen Anforderungen und Aufgaben zeitlich gebunden sind und die Präsenz vor Ort teilweise unerlässlich ist.19
Wenn Erwerbstätige infolge Betreuungs- oder Pflegeaufgaben kurzzeitig arbeitsabwesend sein müssen oder vorübergehend ihr Arbeitspensum reduzieren bzw. eine Auszeit nehmen müssen, sollte dies ermöglicht werden. Die wirtschaftliche Grundlage, die berufliche Laufbahn sowie die spätere Altersvorsorge der betreuenden Angehörigen sollen dadurch nicht gefährdet sein. Jüngere und ältere erwerbstätige Angehörige mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben sollen vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ihre Arbeitsmarktchancen erhalten können. Auch soll das Risiko minimiert werden, dass Schicksalsschläge die Arbeitsmarktchancen beeinträchtigen.
1.1.5 Heutige Regelung
1.1.5.1 Kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten
Das Bundesgesetz vom 13. März 196420 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) regelt die Arbeitsbedingungen für private und teilweise für öffentliche Arbeitgeber. Artikel 36 ArG definiert in Absatz 1 die Arbeitnehmenden mit Familienpflichten. Als Familienpflichten gelten die Erziehung und Betreuung von Kindern bis 15 Jahren und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder anderer nahestehender Personen. Gemäss dieser Bestimmung ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Arbeitszeitgestaltung die familiäre Situation seiner Arbeitnehmenden zu berücksichtigen, insbesondere indem er ihnen längere Pausen ermöglicht und sie nicht für Überzeitarbeit heranzieht. In Absatz 3 beschränkt Artikel 36 ArG den Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten zur Betreuung von Familienangehörigen auf die Betreuung von kranken Kindern ein. Die Betreuung anderer pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen ist darin nicht erwähnt. Gemäss Artikel 36 Absatz 3 ArG haben Arbeitgeber den Arbeitnehmenden gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben. Das ArG enthält keine Regelung betreffend Lohnfortzahlung.
18 <https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/unbezahlte-arbeit/satellitenkonto-haushaltsproduktion.html> Stand: 14. März 2018
19 Schmidt Andrea E., Fuchs Michael, Rodrigues Ricardo. Vergleichende Studie zu Betreuungsurlauben für Angehörige im internationalen Vergleich: Gesetzgebung und politische Massnahmen, Wien, 2016.
20 SR 822.11