Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit

und Angehörigenbetreuung

Abbildung 2: Lohnfortzahlung bei Betreuung von Kindern bzw. Eltern

Quelle: Unternehmensbefragung B,S,S., Gewichtung nach Anzahl Mitarbeitenden. N=2144 (Unternehmen ohne Freistellung ausgeschlossen), wobei für 13 % (Kinder) resp. 17 % (Eltern) der Mitarbeitenden die Frage nicht beantwortet wurde. Lesebeispiel: Bei 30 % der Mitarbeitenden wird der Lohn bei Abwesenheit für die kurzzeitige Betreuung nicht bezahlt (Eltern).

Vertiefende Analysen zeigen, dass Grossunternehmen hinsichtlich der Lohnfortzahlung entgegenkommender handeln als kleinere und mittlere Unternehmen. Je nach Grösse und Art des Unternehmens gelingt es besser, eine Abwesenheit zu kompensieren und es können entsprechend eher Lohnfortzahlungen gewährt werden (z.B. muss in einer Bäckerei sofort Ersatz gefunden werden, während andernorts die Arbeit für einen Tag liegen bleiben kann).

Aktuelle Kosten für die Unternehmen

Die bezahlten kurzzeitigen pflegebedingten Arbeitsabwesenheiten fallen laut RFA derzeit zu 70 Prozent auf die Betreuung erkrankter Kinder und 30 Prozent auf die Betreuung weiterer erkrankter oder pflegebedürftiger Verwandter oder nahestehender Personen (sowohl Eltern als auch weitere). Die durchschnittliche Dauer der Abwesenheit beträgt 1,4 Stunden pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Jahr.55 Das sind – bei durchschnittlich 60 Franken pro Arbeitsstunde – geschätzte durchschnittliche Lohnkosten von rund 80 Franken pro Jahr und Person. Insgesamt belaufen sich alle kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten mit gesetzlich geregeltem Anspruch auf Lohnfortzahlung (z.B. eigene Krankheit) auf durchschnittlich 22 Stunden pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Jahr.

Für die Schweiz hochgerechnet verursachen somit alle kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten für die Betreuung von Angehörigen für die Unternehmen jährliche direkte Kosten von 360 Millionen Franken. Betrachtet man ausschliesslich die Abwesenheiten für die Betreuung von Angehörigen, gegenüber denen keine Fürsorgepflicht besteht (z.B. Eltern), so betragen die jährlichen direkten Kosten für alle Unternehmen 100 Millionen Franken pro Jahr.

Zusätzlich zu den direkten Kosten sind auch indirekte Kosten (u.a. Organisationsaufwand, Überstunden anderer Mitarbeitenden) zu berücksichtigen, die dem Unternehmen durch das Fehlen der Arbeitnehmenden entstehen. Weiter kommen sogenannte Opportunitätskosten hinzu (z.B. entgangene Aufträge, allfällige Produktivitätsverluste). Diese zusätzlichen Kosten fallen in der doppelten bis vierfachen Höhe der direkten Kosten aus. Für alle Unternehmen resultieren aus den kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten somit geschätzte Gesamtkosten von rund 1,08 bis 1,8 Milliarden Franken pro Jahr. Die jährlichen direkten und indirekten Kosten für Abwesenheiten infolge Betreuung von Angehörigen, gegenüber denen keine Fürsorgepflicht besteht (z.B. Eltern), belaufen sich insgesamt auf rund 300 bis 500 Millionen Franken. Diese Kosten tragen die Unternehmen zurzeit freiwillig, da hier aktuell keine gesetzliche Verpflichtung für eine Lohnfortzahlung besteht.

55 Frey Miriam, Suri Mirjam, Meier Harald. Regulierungsfolgenabschätzung zu den kurzen und länger dauernden Arbeitsabwesenheiten für Betreuungsaufgaben kranker Familienmitglieder. Basel, 2018.