Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit
und Angehörigenbetreuung
die Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung situationsspezifische Lösungen ermöglichen. Dabei hat die gelebte Unternehmenskultur einen grossen Einfluss. Individuell ausgehandelte Lösungen können allerdings aufwändig sein. Auch können sowohl zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden als auch im Team Spannungen entstehen.54
3.3.2 Kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten
Aktuelle Praxis
Potenziell können alle Unternehmen von Betreuungsabwesenheiten ihrer Arbeitnehmenden betroffen sein. Allerdings gab nur die Hälfte aller befragten Unternehmen an, dass ihre Arbeitnehmenden im Laufe des Jahres 2016 vom Recht auf eine kurzzeitige Arbeitsabwesenheit zur Betreuung eines erkrankten oder verunfallten Angehörigen Gebrauch gemacht hatten. Wie in Abbildung 1 dargestellt, können sowohl im Falle eines erkrankten Kindes als auch im Falle eines erkrankten Elternteils 84 Prozent der Arbeitnehmenden gemäss den Betriebsreglementen frei nehmen bzw. von flexiblen Arbeitszeitmodellen profitieren. Bei weiteren 15 Prozent der Arbeitnehmenden mit erkrankten Kindern und bei 12 Prozent der Arbeitnehmenden mit einem erkrankten Elternteil liegt der Entscheid bei den Vorgesetzten.
Abbildung 1: Freistellung zur Betreuung von Kindern bzw. Eltern
Quelle: Unternehmensbefragung B,S,S., Gewichtung nach Anzahl Mitarbeitenden. N=2246, wobei für 2 % (Kinder) resp. 8 % (Eltern) der Mitarbeitenden die Frage nicht beantwortet wurde. Weiteres: v. a. Entscheidung durch Vorgesetzte. Lesebeispiel: 84 % der Mitarbeitenden können in der Regel für die kurzzeitige Betreuung von Kindern frei nehmen.
In den Unternehmen in denen die Arbeitnehmenden frei nehmen können, erhalten sie mehrheitlich eine Lohnfortzahlung, allerdings gibt es Unterschiede:
4. Kinder: 87 Prozent der Mitarbeitenden erhalten für die Fehltage aufgrund eines erkrankten minderjährigen Kindes eine Lohnfortzahlung. Dass 13 Prozent trotz entsprechender Verpflichtung gemäss OR in diesen Fällen keine Lohnfortzahlung erhalten, könnte gemäss der RFA darauf hindeuten, dass die komplexe aktuelle rechtliche Regelung nicht allen Unternehmen bekannt ist.
5. Eltern: Bei einer Freistellung aufgrund eines erkrankten Elternteils erhalten 70 Prozent der Mitarbeitenden eine Lohnfortzahlung, obwohl die Unternehmen dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Die Mitarbeitenden ohne Lohnfortzahlung kompensieren die Freistellungen in diesen Fällen üblicherweise mit flexiblen Arbeitszeiten, Urlaubstagen oder Überstunden.
54 Frey Miriam, Suri Mirjam, Meier Harald. Regulierungsfolgenabschätzung zu den kurzen und länger dauernden Arbeitsabwesenheiten für Betreuungsaufgaben kranker Familienmitglieder. Basel, 2018. S. 30.