Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit

und Angehörigenbetreuung

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Ein zunehmender Bedarf an Betreuung und Pflege, der nicht allein durch das Gesundheitswesen gedeckt werden kann, neue Formen des familiären Zusammenlebens sowie die stetig steigende Erwerbsquote bei Frauen hat die familiären Aufgaben für erkrankte Familienmitglieder ins Blickfeld der Politik gerückt.

Das Parlament und der Bundesrat haben zwischen 2009 und 2013 verschiedene Aufträge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige erteilt. Dazu zählen das Postulat Seydoux-Christe (09.4199): «Ausreichend langer bezahlter Urlaub für Eltern von schwerkranken Kindern», das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (13.3366): «Betreuungszulagen und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige» sowie der Bundesbeschluss über die Legislaturplanung vom 15. Juni 2012 mit der Massnahme 65: Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Angehörigenpflege (Art. 18).

Zudem hat der Bundesrat im Bericht «Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe» vom Juni 2011 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit mit der Betreuung und der Pflege von erkrankten Familienmitgliedern vorzuschlagen. Auch die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates «Gesundheit2020» vom 23. Januar 2013 verfolgen mit den Massnahmen des Handlungsfeldes 1 «Lebensqualität sichern» das Ziel, die Strukturen, Prozesse und Angebote des ambulanten und stationären Gesundheitssystems so weiterzuentwickeln, dass die Versorgung den gesellschaftlichen und den medizinischtechnischen Entwicklungen gerecht wird.

Am 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat im Bericht zur «Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige» den Handlungsbedarf aufgezeigt und einen Aktionsplan verabschiedet.1 Mit den verschiedenen Massnahmen des Handlungsfeldes 1 «Information und Daten» und des Handlungsfeldes 2 «Entlastungsangebote – Qualität und Zugang» sollen einerseits der Zugang von pflegenden Angehörigen zu relevanten Informationen verbessert und andererseits die Kantone und die Gemeinden dabei unterstützt werden, ein gut ausgebautes Netz an sozialen Diensten sowie Tages- und Nachtstrukturen zu entwickeln.

Im Rahmen des Handlungsfeldes 3 «Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung und -pflege» und des Handlungsfeldes 4 «Betreuungsurlaub oder alternative Unterstützungsmöglichkeiten» soll zudem die Anpassung der bestehenden rechtlichen Grundlagen angegangen werden. Dazu hat der Bundesrat am 1. Februar 2018 folgende Eckwerte vorgegeben:

1. Bessere Rechtssicherheit bei kurzen Arbeitsabwesenheiten: Es sollte geprüft werden, wie die Dauer von kurzen Arbeitsabwesenheiten für betreuende und pflegende Angehörige von minderjährigen und erwachsenen, kranken und pflegebedürftigen Personen zu definieren ist und wie eine Lohnfortzahlung für diese Abwesenheiten gesetzlich einheitlich geregelt werden kann.

2. Erlass einer rechtlichen Grundlage für einen Betreuungsurlaub – mit oder ohne Lohnfortzahlung

– oder alternative Unterstützungsmöglichkeiten für längere pflegebedingte Abwesenheiten: Zu prüfen waren Dauer, Modalitäten, Anspruchsrechte sowie Finanzierungsmodelle für einen Betreuungsurlaub bzw. für alternative Unterstützungsmöglichkeiten für betreuende und pflegende Angehörige, sowie ergänzende Bestimmungen im Obligationenrecht.

1 <https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/strategien-politik/nationale-gesundheitspolitik/aktionsplan-pflegende-angehoerige.html> Stand: 9. August 2017.