Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit

und Angehörigenbetreuung

auf die leichte Hilflosenentschädigung angepasst werden müsste.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Für die Kantone und die Gemeinden resultieren aus den vorgeschlagenen rechtlichen Anpassungen keine Vollzugsaufgaben und somit auch keine finanziellen oder personellen Auswirkungen. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass je nach anwendbarem Arbeitsrecht auch Arbeitnehmende von kantonalen oder kommunalen Verwaltungen oder anderen Einrichtungen von den neuen Regelungen profitieren können. Zudem ist denkbar, dass die Einführung der Betreuungsentschädigung nach EOG zu Einsparungen durch wegfallende Sozialleistungen bzw. Unterstützungsleistungen führt. Angesichts der geringen Fallzahl dürfte dies jedoch nicht ins Gewicht fallen.

3.3 Auswirkungen auf die Unternehmen und die Volkswirtschaft

3.3.1 Studie zur Regulierungsfolgenabschätzung

Das BAG hat die Firma B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Basel, am 5. Juli 2017 beauftragt, eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu den vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen gemäss Richtungsentscheid des Bundesrates vom 1. Februar 2017 durchzuführen.52 Dazu führte B,S,S. eine schweizweite Unternehmensbefragung durch, um erstens die aktuelle Situation mit den erwarteten Auswirkungen der geplanten Neuregelungen zu vergleichen. Zweitens analysierte B,S,S. die Kosten und den Nutzen der möglichen Neuregelungen aus Sicht der Unternehmen, der Volkswirtschaft und der Gesellschaft. Für diese Unternehmensbefragung stellte das BFS dem B,S,S. eine für alle Landesteile repräsentative Stichprobe von 6‘000 kleinen, mittleren und grossen Unternehmen zur Verfügung. Es wurden Unternehmen berücksichtigt, die mindestens zwei Arbeitnehmende haben. An der Online-Befragung beteiligten sich insgesamt 2‘246 Unternehmen. Dies entspricht einem Rücklauf von 38 Prozent. Hochgerechnet repräsentiert die Studie 302‘000 Unternehmen mit 4,61 Millionen Arbeitnehmenden.

Im Rahmen der Auswertung hat B,S,S. die Ergebnisse je nach Fragestellung der RFA nach Anzahl Unternehmen oder nach Anzahl Mitarbeitenden gewichtet. Abschliessend liess B,S,S. die Ergebnisse durch Vertreterinnen und Vertreter seitens der Unternehmen und der Arbeitnehmenden sowie mehrere Fachpersonen für Angehörigenbetreuung plausibilisieren. Diese Expertengruppe beurteilte die Studienergebnisse als plausibel. Die Datenbasis kann somit als sehr gut und die Ergebnisse können als robust bezeichnet werden. Bei der Darstellung der nachfolgenden Ergebnisse ist zu beachten, dass es sich um eine Unternehmensbefragung bei Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern bzw. den Personalverantwortlichen handelt. Somit fehlt die Sichtweise der Mitarbeitenden.

Grundsätzliche Haltung der Unternehmen

Arbeitsabwesenheiten verursachen den Unternehmen hohe Folgekosten. Die RFA zeigt, dass verschiedene Unternehmen in der Schweiz in den letzten Jahren betriebseigene familienpolitische Massnahmen entwickelt haben, die teilweise auch die Angehörigenbetreuung berücksichtigen. Hauptgründe für dieses Engagement der Unternehmen sind das Erhalten der Gesundheit, der Motivation und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber. Die Ergebnisse der Unternehmensbefragung des B,S,S. und eine Studie des Schweizerischen Nationalfonds53 zeigen, dass

52 Frey Miriam, Suri Mirjam, Meier Harald. Regulierungsfolgenabschätzung zu den kurzen und länger dauernden Arbeitsabwesenheiten für Betreuungsaufgaben kranker Familienmitglieder. Basel, 2018.

53 Berthod Marc-Antoine, Papadaniel Yannis, Brzak Nicole. Les proches aidants: entre monde du travail et accompagnement de fin de vie. Lausanne, 2017.