Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/49: Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung · 38 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit
und Angehörigenbetreuung
aus dem Jahr 2016 im Jahr 2017 anhand von nachfolgenden Entwicklungen in den erwähnten Ländern aktualisiert44: In der kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien wurde einerseits die Lohnfortzahlung verbessert und andererseits die Wartezeit für einen längeren Betreuungsurlaub verkürzt. Zudem ist in Kanada eine nationale Gesetzgebung verabschiedet worden, welche die Rechte im Fall von pflegebedingten Arbeitsabwesenheiten deutlich erweitert. In Deutschland haben sich die Bedingungen ebenfalls verbessert. Die Grundlage für eine Freistellung wechselte von einer zeitlich bestimmten Pflegebedürftigkeit zu einer Definition, die auf dem notwendigen Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person beruht. In Italien hat das Verfassungsgericht den Kreis der Anspruchsberechtigten auf faktisch stabile Beziehungen (Konkubinat) erweitert. Die österreichische und die niederländische Gesetzgebung blieben seit 2016 unverändert.
Die analysierten Rechtsordnungen beziehen sich hauptsächlich auf den anspruchsberechtigten Personenkreis und den Schweregrad einer Erkrankung bzw. eines Unfalls für eine längere pflegebedingte Arbeitsabwesenheit. In den meisten Fällen ist der Anspruch für die Freistellung sowohl für eine kurzzeitige als auch für eine längere pflegebedingte Arbeitsabwesenheit nicht an gesetzlich festgelegte Fürsorgeverpflichtungen gebunden. Das heisst, dass faktische Partnerinnen und Partner, Geschwister und erweiterte Familienmitglieder oder Mitglieder des Haushalts anspruchsberechtigt sind, falls sie nachweislich in die Sorgeverantwortung eingebunden sind.
Wird der Anspruch auf eine länger dauernde Arbeitsabwesenheit geregelt, ist hauptsächlich der Schweregrad der Erkrankung der betroffenen Person für ein Anrecht auf eine Beurlaubung ausschlaggebend. Im Erwachsenalter ist die Wahrscheinlichkeit des drohenden Todes das häufigste Kriterium für einen Anspruch auf einen längeren Betreuungsurlaub. Dabei verliess man sich bei den untersuchten Rechtsordnungen auf die Expertise von Fachpersonen des Gesundheitswesens. In Österreich und in der kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien geht die Regelung für einen Anspruch auf einen längeren Betreuungsurlaub bei erkrankten Kindern über lebensbedrohliche Krankheiten hinaus. In Frankreich ist ein ärztliches Zeugnis ohne Zusatzinformationen ausreichend.
1.5 Umsetzung
1.5.1 Kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten
Die vorgeschlagene Änderung gilt ausschliesslich für Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft. Für die Umsetzung der kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten sind damit in erster Linie die Arbeitgebenden und die betroffenen Personen zuständig. Bei Streitigkeiten fällt der Vollzug des OR in die Zuständigkeit der Zivilgerichte.
1.5.2 Entschädigung für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes
Präzisierung auf Verordnungsebene
Für die Präzisierung der Gesetzesbestimmungen auf Verordnungsebene wird auf die Ziffern 1.2.2 sowie die Erläuterungen zu Artikel 16i Absatz 5 EOG verwiesen.
Anmeldeverfahren und zuständige Ausgleichskasse
Die Anmeldung für die Betreuungsentschädigung erfolgt im Rahmen eines Anmeldeverfahrens mittels Formular wie bei der Mutterschaftsentschädigung. Der Arbeitgeber oder die anspruchsberechtigte Person meldet der AHV-Ausgleichskasse die bezogenen Urlaubstage und den Lohn. Der Anmeldung ist das Arztzeugnis beizulegen, aus dem die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung hervorgeht.
44 Nadakavukaren Krista, Fournier Johanna, Curran John et. al. Care Leave in Austria, Germany, Italy and the Netherlands – an update of the report of 2016. Lausanne 2017.