Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 39 Seiten

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den können. Mit einer begrenzten Anzahl von Ausnahmen werden grundlegende poli tische Ziele gewahrt, zum Beispiel in Bereichen wie Energiesicherheit oder Katastro phenresilienz.

Das ACCTS stellt 13 unverbindliche Leitlinien zur Unterstützung von freiwilligen Umweltzeichen (ecolabels) für Güter und Dienstleistungen zur Verfügung. Sie richten sich an alle Stakeholder, die freiwillige Umweltzeichen einführen und anwenden. Um weltzeichen können Marktakteure darin unterstützen, Produkte besser anhand ihrer Umwelteigenschaften zu unterscheiden, und erlauben es Anbietern, positive ökologi sche Mehrwerte von Produkten auf dem Markt auszuloben.

Der im ACCTS vorgesehene Streitbeilegungsmechanismus entspricht weitgehend der Praxis der Schweiz in Freihandelsabkommen und beruht auf Konsultationen und einem Schiedsverfahren. Das Schiedsverfahren wird von drei ad hoc ernannten, qua lifizierten und unabhängigen Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern geführt. Der abschliessende Bericht des Schiedsgerichts ist für die Parteien bindend. Ein Gemisch ter Ausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Parteien, ist für die Überwachung und Überprüfung der Implementierung des Abkommens zuständig. Alle Entscheidungen des Gemischten Ausschusses werden im Konsens getroffen.

Nach dem Inkrafttreten steht das ACCTS anderen WTO-Mitgliedern, die sich dazu verpflichten, die ehrgeizigen Ziele des Abkommens als Ganzes zu erfüllen, zum Beitritt offen.