Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 39 Seiten

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Massnahmen Gesetzesgrundlage Relevanter Artikel Summe 2023

in ACCTS (in Tausend Schweizer Franken)

Wertberichtigungen für Heizöl und Art. 22 LVG Art. 4.6 Abs. 2 k.A. Treibstoffe in Pflichtlagern bei der Bst. d Veranlagung der direkten Steuern

des Bundes und der Kantone

Finanzierung von Reservekraftwer WResV gestützt Art. 4.6 Abs. 2 k.A. ken fossiler Treibstoffe (ergänzende auf StromVG Bst. e Reserve)

Massnahmen, die nicht zu einer Unterschreitung der 50 CHF pro Tonne CO2-Preis führen (SCRM-Mechanismus)

Teilrückerstattung für konzessio Art. 18 Abs. 1bis Art. 4.3 Abs. 2 84 523 nierte Transportunternehmungen MinöStG Bst. b(iii)

(Dieselöl und Benzin)

Teilrückerstattung für Pistenfahr Art. 18 Abs. 1ter Art. 4.3 Abs. 2 8 271 zeuge MinöStG Bst. b(iii)

Teilrückerstattung für den Natur Art. 18 Abs. 2 MinöStG Art. 4.3 Abs. 2 1 347 werkstein-Abbau und die Berufs- Bst. b(iii)

fischerei

Subventionstatbestände, die von den Disziplinen des Abkommens nicht ausgenommen sind

(in Klammern: Ausmass der Unterschreitung des 50 CHF pro Tonne CO2-Preis gemäss

SCRM-Mechanismus)

Teilrückerstattung an WKK-Anla Art. 32a und 32b Art. 4.5 Abs. 3278

gen CO2-Gesetz (115)

Zollausschlussgebiete (Talschaften Art. 3 Abs. 2 MinöStG Art. 4.5 Abs. 37720

Samnaun und Sampuoir) (1 320)

Teilrückerstattung für konzessio Art. 18 Abs. 1bis Art. 4.5 Abs. 3131

nierte Transportunternehmungen MinöStG (58) (Erdgas)

Teilrückerstattung für gewisse Art. 18 Abs. 3 MinöStG Art. 4.5 Abs. 3 3 122 stationäre Verwendungen (501) (insb. stationäre Stromerzeugung-

sanlagen und Motorenprüfstände)

2.1.5 Leitlinien für freiwillige Umweltzeichen

Das Kapitel hat zum Ziel, die Information für die Nachfrage von Produkten und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu verbessern und den transparenten und nachhaltigen Handel zu fördern, ohne dabei unnötige Handelshemmnisse zu schaffen. Weiter soll den negativen Effekten von freiwilligen Umweltzeichen, bei spielsweise Greenwashing und ungerechtfertigte Diskriminierungen, entgegenge wirkt werden.

Zu diesem Zweck stellen die Parteien 13 prinzipienbasierte Leitlinien für die Entwick lung und Umsetzung von Umweltzeichen mit hoher Qualität und Integrität zur Verfü gung und verpflichten sich, diese zu fördern. Die Leitlinien stützen sich auf beste hende internationale Arbeiten zu Umweltzeichen, beispielsweise die Arbeiten der