Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 39 Seiten

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Begründungen, die sich ausschliesslich auf Umweltziele beziehen, und schliesst jeg liche Teile von Dienstleistungen aus, die einem Umweltziel zuwiderlaufen würden.

Angesichts der Bedeutung von Gebäuden und Gebäuderenovationen für die Energie wende umfasst die Liste auch Baudienstleistungen. In der Schweiz ist der Gebäude park für den Verbrauch von rund 40 Prozent der Endenergie verantwortlich. Um die Abdeckung auf den Bau relevanter Infrastrukturen zu beschränken (z. B. Stromnetz, erneuerbare Energien), werden einige Einschränkungen erwähnt. IT-Dienstleistungen sind berücksichtigt, weil sie in den Systemen zur Bekämpfung der Umweltverschmut zung und in der Umweltforschung eine Rolle spielen. Dabei wird den Herausforde rungen des Sektors im Energiebereich Rechnung getragen. Der Sektor Forschung und Entwicklung sowie gewisse Bildungsprogramme sind enthalten, insofern sie zur Ver ringerung der Umweltverschmutzung und zum Ressourcenmanagement beitragen. Test-, Analyse- und Inspektionsdienstleistungen sind mit einigen Einschränkungen abgedeckt: Sie tragen dazu bei, dass die Agrar- und Industrieproduktion die Umwelt vorschriften erfüllt. Aufgeführt sind auch einige spezifische Dienstleistungen im Zu sammenhang mit der nachhaltigen Produktion in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Industrie sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Dekar bonisierung (erneuerbarer Strom, Geothermie, CO2-Abscheidung). Dienstleistungen der Kreislaufwirtschaft wie Recycling, Wartung und Reparatur sind ebenso erfasst, wie die Installation (z. B. Solarenergie). Dienstleistungen zum Vertrieb gewisser für die Umwelt förderlicher Güter, einschliesslich der unter das Abkommen fallenden Güter, tragen zu deren Verbreitung bei. Grundlegende Umweltdienstleistungen (Ab fall- und Wasserbewirtschaftung, kommunale Reinigung, Abgasreinigung, Lärm schutz und Naturschutz) sind ohne Einschränkungen erwähnt. Aufgeführt sind auch gewisse Finanzdienstleistungen, etwa Versicherungsleistungen zur Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Umweltgütern und -ausrüstung, zur Berücksichtigung von Umweltrisiken und zur Anpassung an Klimaereignisse. Dienstleistungen zur Er leichterung der Finanzierung von auf Umweltziele ausgerichteten Infrastrukturen und Ausrüstung beschleunigen die Entwicklung dieser Technologien und ermöglichen es Anlegerinnen und Anlegern, ihre Anlageentscheide gemäss ökologischen Kriterien zu treffen. Für den Verkehrssektor wurde beschlossen, emissionsfreie und effiziente Ver kehrsmittel, insbesondere die Eisenbahn, zu bevorzugen. Saubere Technologien könn ten zur Ökologisierung des Seeverkehrs beitragen. Umweltfreundliche Autovermie tungsdienstleistungen (z. B. Carsharing), die die Ressourcennutzung optimieren, stehen ebenfalls auf der Liste.

Diese Liste enthält für die Schweiz wichtige Exportsektoren wie Ingenieurleistungen, Technologien im Elektrizitäts- und Maschinenbereich, die Eisenbahn, technische Prü fungen, aber auch Finanzdienstleistungen.