Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 39 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz dient dem Erhalt und der Steigerung des Wohlstands der Bevölkerung. Dies erfolgt im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gleichzeitig vermag die Aussenwirtschaftspolitik auch selber einen wichtigen Beitrag zu den weiteren Zielen für nachhaltige Entwicklung zu leisten. Be reits seit längerer Zeit werden in diesem Sinne auf internationaler Ebene verschiedene Themen zu «Handel und Umwelt» diskutiert mit dem Ziel, handelspolitische Mass nahmen zu vereinbaren, die direkt umweltpolitische Zielsetzungen umsetzen.

Die Schweiz setzt als mittlere, handelsoffene Volkswirtschaft grundsätzlich auf das multilaterale Regelsystem des Welthandels, das Rechtssicherheit für internationale Wirtschaftsaktivitäten und eine unverzichtbare Grundlage für den Wohlstand schafft. Bisher blieben aber nennenswerte Ergebnisse im Bereich «Handel und Umwelt» auf multilateraler Ebene aus, und die derzeit zunehmenden geopolitischen Spannungen erschweren solche Initiativen zusätzlich.

Mit dem vorliegenden Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability, ACCTS) verfolgen die Vertragsparteien einen neuartigen Ansatz eines offenen plurilateralen Abkommens. Die darin festgelegten Bestimmungen sollen einen direkten Beitrag des internationa len Handels zur Bekämpfung des Klimawandels und anderer schwerwiegender Umweltprobleme, einschliesslich des Rückgangs der Artenvielfalt und der Umwelt verschmutzung, leisten und so eine nachhaltige Entwicklung unterstützen. Die Be stimmungen im ACCTS stehen im Einklang mit dem bestehenden internationalen Handelsrecht der WTO und sollen dieses weiterentwickeln. Das Abkommen soll durch den Beitritt weiterer Vertragsparteien wachsen und gegebenenfalls in die WTO integriert werden.

1.2 Geprüfte Alternativen

In den letzten Jahren hat die Schweiz bei der WTO mehrere Initiativen zur Förderung des Themas Handel und Umwelt aktiv unterstützt, weil sie einer multilateralen Lösung oder einem weitreichenden plurilateralen Ansatz in diesen Fragen weiterhin den Vorzug gibt. Die bisherigen Bemühungen haben jedoch nicht zum Erfolg geführt. In der Ministererklärung der WTO-Konferenz von Doha im Jahr 2001 wurden die Mitglieder beauftragt, Verhandlungen zur Reduktion oder, falls angemessen, zur Beseitigung von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen für Umweltgüter und Umweltdienstleistungen zu führen. Aufgrund der unterschiedlichen Positionen der entwickelten Länder und der Entwicklungsländer blieben diese multilateralen Verhandlungen aber letztlich ergebnislos. Am 8. Juli 2014 lancierte deshalb eine Gruppe von 18 WTO-Mitgliedern plurilaterale Verhandlungen mit dem Ziel, ein Ab kommen über Umweltgüter und Umweltdienstleistungen zu erarbeiten. Die Vertrags parteien hatten gehofft, die Verhandlungen während der letzten Verhandlungsrunde im Jahr 2016 abschliessen zu können, gelangten aber insbesondere bei der Definition des Begriffs «Umweltgut» zu keiner Einigung.