Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 39 Seiten
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1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 20245 zur Legislaturplanung 2023– 2027 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 20246 über die Legislaturplanung 2023– 2027 angekündigt. Das Abkommen hat keine finanziellen Auswirkungen und ist daher in der Finanzplanung nicht berücksichtigt. Das Geschäft trägt zur Umsetzung der Stra tegie Nachhaltige Entwicklung bei und ist Teil des Aktionsplans 2024–2027 vom 24. Januar 20247 zu dieser Strategie. Das Abkommen entspricht der Aussenwirt schaftsstrategie vom 24. November 20218 und ist darin thematisiert.
2 Grundzüge des Abkommens
2.1 Inhalt des Abkommens
2.1.1 Übersicht
Das ACCTS enthält vier Sachkapitel mit je einem Thema an der Schnittstelle Handel und Umwelt: Die Zollbefreiung des grenzüberschreitenden Handels mit Umweltgütern, Verpflichtungen für den grenzüberschreitenden Handel mit Umweltdienstleis tungen, Disziplinen für Subventionen für fossile Energien sowie Leitlinien für freiwillige Umweltzeichen. Die rechtliche und institutionelle Architektur des Abkom mens entspricht grundsätzlich der Praxis in den Freihandelsabkommen der Schweiz; es enthält je ein separates Kapitel zur Streitbeilegung und institutionellen Fragen.
2.1.2 Handel mit Umweltgütern
Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Handel mit den in Anhang II aufgelisteten Umweltgütern durch die vollständige Aufhebung der Zölle zu liberalisieren. Die För derung des internationalen Handels mit diesen Gütern soll zum Übergang zu einer emissionsarmen, klimaresilienten, kreislauforientierten und nachhaltigen Wirtschaft beitragen. Die Liste mit 360 Gütern wurde basierend auf den Arbeiten früherer Ver handlungen erstellt, die zu keinem Abkommen in der WTO führten, und an die aktu ellen ökologischen Herausforderungen und Technologien angepasst. Es sind keine Agrarprodukte und Lebensmittel der Kapitel 1–24 des Harmonisierten Systems (HS)9 in der Liste enthalten. Die Liste enthält Güter für die Produktion von erneuerbaren Energien und energieeffiziente oder umweltfreundliche Technologien sowie ökologi
5 BBl 2024 525 S. 98 und 119
6 BBl 2024 1440 S. 12
7 Abrufbar unter: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung (Stand: 23.8.2024), S. 35.
8 Strategie des WBF vom 24. November 2021 zur Aussenwirtschaftspolitik, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Aussenwirtschaft > Aussenwirtschaftspolitik (Stand: 23.8.2024), S. 28 und 42.
9 «Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren» der Weltzollorganisation (WZO).