Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 39 Seiten

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Internationalen Organisation für Normung (ISO) im Bereich der Umweltstandards, die Prinzipien des Global Ecolabelling Network21 und die ISEAL Codes of Good Practice22; auch die Prinzipien des TBT-Übereinkommens vom 15. April 199423 zur Errichtung der Welthandelsorganisation24 für die Entwicklung von internationalen Standards25 wurden beigezogen. Die Leitlinien sollen die Qualität und Vergleichbar keit der freiwilligen Umweltzeichen stärken und die Information für die Nachfrage von Produkten und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit verbessern. So soll Falschinformation und ungerechtfertigten Diskriminierungen zum Beispiel betreffend Herkunft der Produkte oder unnötig hohen Umsetzungskosten entgegengewirkt wer den.

Die von den Parteien bezeichneten nationalen Kontaktpunkte veröffentlichen die Leit linien. Sie sind beauftragt, die Leitlinien und die damit verbundene gute Praxis zu fördern, indem sie Auskunft über die Leitlinien geben und die Zusammenarbeit zwi schen interessierten Akteuren und Umweltzeichen-Programmen unterstützen. Sie ar beiten dazu mit den nationalen Kontaktpunkten der anderen Vertragsparteien zusam men. Über weitergehende Kompetenzen zur Umsetzung und Kontrolle der Leitlinien verfügen sie nicht.

In der Schweiz haben freiwillige Umweltzeichen von privaten Anbietern eine grosse Bedeutung. Der Wert jedes Umweltzeichens hängt dabei von seiner Glaubwürdigkeit bei den Konsumentinnen und Konsumenten ab. Deren Stärkung ist daher im Sinne sowohl der Anbieter als auch der Konsumentinnen und Konsumenten.

2.1.6 Institutionelle Bestimmungen und Streitbeilegung

Zur Verwaltung des Abkommens wird ein schlank ausgestalteter Gemischter Aus schuss eingesetzt. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Vertragsparteien zusammen und entscheidet im Konsens. Er überwacht unter anderem die Umsetzung des Abkommens, beaufsichtigt die Arbeit der nach diesem Abkommen eingesetzten Unterausschüsse und nimmt die Revision des Abkommens vor.

Der Streitbeilegungsmechanismus beruht auf Konsultationen und einem Schiedsver fahren, das von drei ad hoc ernannten unabhängigen Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern (Panel) geführt wird. Der Bericht des Panels ist für die Parteien bin dend und wird veröffentlicht. Alternative Streitbeilegungsmechanismen, beispiels weise die Mediation, werden gefördert. Für den Fall, dass die beklagte Partei den Panelbericht nicht umsetzt, wurde eine innovative Lösung entwickelt, um die Um weltziele des ACCTS zu wahren und die nicht-präferenzielle Anwendung des Ab kommens zu berücksichtigen.

21www.globalecolabelling.net

22www.isealalliance.org

23 SR 0.632.20

24 TBT-Übereinkommen, Anhang 1A

25 TBT Committee decision on the six Principles for the Development of International Standards, Guides and Recommendations (G/TBT/9, 13.11.2000).