Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 39 Seiten
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vention zur Liberalisierung des Handels mit Industriegütern verpflichtet. Mit dem an gestrebten Beitritt weiterer Vertragsparteien soll diese Liberalisierung entsprechend ausgeweitet werden. Der Wert der vom Abkommen betroffenen Güterausfuhren be läuft sich auf rund 6−21 Milliarden Schweizer Franken, wobei statische Konverter, Instrumente für physikalische oder chemische Analysen sowie Mikrotome zu den drei am meisten aus der Schweiz exportierten Umweltgütern gehören.
Die Verpflichtung zur Zollbefreiung betrifft die Einfuhren aus allen WTO-Mitglie dern, wobei die Schweiz alle relevanten Zölle mit dem Industriezollabbau bereits uni lateral seit dem 1. Januar 2024 aufgehoben hat. Der Wert der vom Abkommen betrof fenen Gütereinfuhren beläuft sich auf rund 10−25 Milliarden Schweizer Franken. Genauere Angaben über den Import- und Exportwert sind nicht möglich, da für ge wisse Umweltgüter keine Zollstatistiken erhoben werden. Zu den drei am meisten in die Schweiz importierten Umweltgütern gehören Elektroautos, Photovoltaikzellen und statische Konverter.
Import und Export von Umweltdienstleistungen und umweltbezogenen Dienstleistun gen werden durch erhöhte Rechtssicherheit abgestützt und gefördert, was mehr Wett bewerb erlaubt.
Das Kapitel zur Regulierung von Subventionen für fossile Energien hat direkt keine Politikanpassungen zur Folge, untersagt aber die künftige Einführung oder den Aus bau von potenziell volkswirtschaftlich ineffizienten Subventionen.
Die im ACCTS vorgesehenen Leitlinien zu freiwilligen Umweltzeichen sind ein wichtiges Instrument mit geringer regulatorischer Eingriffstiefe. Sie unterstützen pri vate Marktmechanismen; die Entwicklung und Anwendung glaubwürdiger Standards werden durch die Leitlinien unterstützt. Dies ermächtigt Marktakteure zu besseren Kaufentscheidungen und erlaubt Anbietern die Auslobung ökologischer Mehrwerte ihrer Produkte. Die Leitlinien sind unverbindlich, so dass für die Wirtschaft kein ad ministrativer Aufwand entsteht.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Im Sinne der Solidarität zwischen den Generationen trägt das Abkommen den Inter essen künftiger Generationen Rechnung, und zwar im Ausmass, in dem es zur Ver hinderung oder Minderung künftiger Umweltschäden oder zur sparsamen Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen beiträgt und den Einsatz von Umwelttechnologien för dert.
4.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die im ACCTS festgelegten Bestimmungen haben zum Ziel, einen direkten Beitrag des internationalen Handels zur Bekämpfung des Klimawandels und anderer schwer wiegender Umweltprobleme, einschliesslich des Rückgangs der Artenvielfalt und der Umweltverschmutzung, zu bewirken und so eine nachhaltige Entwicklung zu unter stützen.