Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 39 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 35Fedlex · Erläuternder Bericht
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Das Abkommen hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund. Da die Schweiz per 1. Januar 2024 alle Zölle auf Industriegüter unilateral aufgehoben hat, hat die Zol labbauverpflichtung für Umweltgüter keine Ausfälle von Zollerträgen zur Folge. Das Verbot neuer oder erweiterter Subventionen für fossile Energien kann gegebenenfalls künftige Mehrausgaben verhindern.
4.1.2 Personelle Auswirkungen
Das ACCTS hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund. Das vorliegende Ab kommen kann mit den bestehenden personellen Ressourcen umgesetzt werden. Die Umsetzung des Kapitels über freiwillige Umweltkennzeichen soll mit den bereits vor handenen personellen und finanziellen Ressourcen in der Bundesverwaltung erfolgen. Der Nationale Kontaktpunk wird in die bestehenden Verwaltungsstrukturen beim SECO integriert. Auch die weiteren Aufgaben unter dem Abkommen – wie die zwei jährigen Sitzungen des Gemischten Ausschusses und die Notifikationen – werden mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Das vorliegende Abkommen hat keine spezifischen finanziellen oder personellen Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen oder Berggebiete.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Mit der Umsetzung des Abkommens sind insgesamt positive Auswirkungen auf die Volkwirtschaft zu erwarten, da es vorwiegend marktverzerrende Instrumente abbaut oder einschränkt und grundsätzlich den internationalen Handel und das Wirtschafts wachstum begünstigt. Der Marktzugang und die Rechtssicherheit für Schweizer Wirt schaftsakteure wird auf den Märkten der Vertragsparteien gestärkt und die Wettbe werbsfähigkeit von nachhaltigen Wirtschaftssektoren wird unterstützt. Es sind keine spezifischen negativen Auswirkungen in bestimmten Wirtschaftssektoren oder Unter nehmen zu erwarten.
Durch die Zollbefreiung von Umweltgütern entfallen die Zollbelastungen für schwei zerische Produkte bei der Einfuhr in die Märkte der Vertragsparteien, wobei im Falle von Costa Rica und Island bereits ein Freihandelsabkommen resp. die EFTA-Kon-