Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 39 Seiten
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Abbildung 1
Anwendungsbeispiel SCRM
Aufbauend auf der Definition werden Verpflichtungen vereinbart. Das Kapitel ver bietet besonders umweltschädliche FFS, namentlich FFS für besonders emissionsin tensive fossile Energien wie Kohle und Produktionssubventionen für Öl und Gas. Die Einführung von neuen FFS ist im Grundsatz untersagt, es sei denn, der jährliche Ge samtbetrag der bestehenden neuen FFS überschreitet nicht die Summe von 1 Million Sonderziehungsrechten (SDR), was umgerechnet rund 1,1 Millionen Schweizer Fran ken entspricht (gemäss Wechselkurs SDR-CHF vom 6.8.2024). Alle verbleibenden FFS im Anwendungsbereich des Kapitels müssen in die Verpflichtungslisten der Par teien aufgenommen werden: Ihre Weiterführung ist erlaubt, ihre Ausweitung jedoch untersagt. Spezifische Ausnahmebestimmungen, wie die Wahrung der Versorgungs sicherheit, die gezielte Unterstützung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen und die Bewältigung von Krisen, erlauben zudem die Rechtfertigung von FFS. Diese Liste legitimer Politikziele schafft auch einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Bedürfnissen von Entwicklungsländern und entwickelten Ländern. Nebst diesen spe zifischen Ausnahmebestimmungen werden auch Steuerbegünstigungen für die Pro duktion von Öl und Gas von den Verbots- und Beschränkungsverpflichtungen ausge nommen. Gemäss den Transparenzbestimmungen unterliegen alle Subventionen im Geltungsbereich des Abkommens der Notifikationspflicht.
In der Schweiz sind keine bestehenden Massnahmen vom Subventionsverbot betrof fen. Ferner fällt die Teilrückerstattung der Mineralölsteuer an die Land- und Forst wirtschaft nicht in den Geltungsbereich des Abkommens, weil sie nicht direkt an den Treibstoffverbrauch gekoppelt ist (Normverbrauchsmodelle). Folgende bestehende Subventionen nimmt die Schweiz in ihre Verpflichtungsliste auf: Die vollständige Rückerstattung der Mineralölsteuer in den Zollausschlussgebieten der Talschaften Samnaun und Sampuoir und für bestimmte stationäre Verwendungen (stationäre