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Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht · 16 Seiten

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Anhang 7

(Art. 29c Abs. 2)

Nährwertbezogene Angaben und Voraussetzungen für ihre Verwendung Energiearm

1 Die Angabe, ein Lebensmittel sei energiearm, sowie jede Angabe, die für die Konsumentinnen und Konsumenten voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt:

a. im Falle von festen Lebensmitteln nicht mehr als 40 kcal (170 kJ)/100 g enthält;

b. im Falle von flüssigen Lebensmitteln nicht mehr als 20 kcal (80 kJ)/100 ml enthält.

2 Für Süssungsmittelpräparate (Tafelsüssen) gilt ein Höchstwert von 4 kcal (17 kJ) pro Portion, die der süssenden Wirkung von 6 g Saccharose (ca. 1 Teelöffel Zucker) entspricht.

Energiereduziert

Die Angabe, ein Lebensmittel sei energiereduziert, sowie jegliche Angabe, die für die Konsumentinnen und Konsumenten voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn der Energiewert (Brennwert) um mindestens 30 % verringert ist; dabei sind die Eigenschaften anzugeben, die zur Reduzierung des Gesamtenergiewerts des Lebensmittels führen.

Energiefrei

1 Die Angabe, ein Lebensmittel sei energiefrei, sowie jegliche Angabe, die für die Konsumentinnen und Konsumenten voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 4 kcal (17 kJ)/100 ml enthält.

2 Für Süssungsmittelpräparate (Tafelsüssen) gilt ein Höchstwert von 0,4 kcal (1,7 kJ) pro Portion, die der süssenden Wirkung von 6 g Saccharose (ca. 1 Teelöffel Zucker) entspricht.

Fettarm

Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettarm, sowie jegliche Angabe, die für die Konsumentinnen und Konsumenten voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt:

a. im Fall von festen Lebensmitteln weniger als 3 g Fett/100 g oder enthält;

b. im Fall von flüssigen Lebensmitteln weniger als 1,5 g Fett/100 ml enthält (1,8 g Fett pro 100 ml bei teilentrahmter Milch).

Fettfrei / ohne Fett

1 Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettfrei/ohne Fett, sowie jegliche Angabe, die für die Konsumentinnen und Konsumenten voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist