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Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 38 Seiten

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916.307 Landwirtschaft

5. Milchaustausch-Futtermittel (Milchersatzfuttermittel): Mischfuttermittel,

das in trockener Form oder nach Auflösung in einer bestimmten Flüssigkeitsmenge jungen Tieren in Ergänzung oder als Ersatz der postkolostralen Muttermilch verabreicht oder an zur Schlachtung bestimmte junge Tiere wie Kälber, Lämmer oder Kitze verfüttert wird;

6. Mineralfuttermittel: Ergänzungsfuttermittel mit mindestens 40 % Rohasche;

7. Futtermittel für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel): Ausgang-

produkt oder Futtermittel, das aufgrund seiner besonderen Zusammensetzung oder des Herstellungsverfahrens, welche(s) es eindeutig von gängigen Ausgangsprodukten oder Mischfuttermitteln unterscheidet, einem besonderen Ernährungszweck dienen kann. Fütterungsarzneimittel im Sinne des Schweizerischen Heilmittelinstituts zählen nicht zu den Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke;

8. Futtermittel: Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe und Vormischun-

gen, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind;

9. Risikoanalyse: bezeichnet einen Prozess aus den drei miteinander verbunde-

nen Einzelschritten Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation;

10. Heimtier (nicht der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier): jedes Tier, das

zu einer Tierart zählt, die gefüttert, gezüchtet oder gehalten wird, jedoch in Europa üblicherweise nicht zum menschlichen Verzehr verwendet wird;

11. Nutztier (der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier): jedes Tier, das zur

Gewinnung von Lebensmitteln zum menschlichen Verzehr gefüttert, gezüchtet oder gehalten wird, einschliesslich solcher Tiere, die nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden, jedoch zu Arten zählen, die normalerweise in Europa zum menschlichen Verzehr verwendet werden;

12. Pelztier: ein nicht der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier, das zur Ge-

winnung von Pelz gefüttert, gezüchtet oder gehalten, jedoch nicht zum menschlichen Verzehr verwendet wird,

13. Verarbeitungshilfsstoffe: an sich nicht als Futtermittel verwendete Stoffe, die

bei der Verarbeitung von Futtermitteln oder Futtermittel-Ausgangserzeugnissen absichtlich zu dem Zweck verwendet werden, während der Be- oder Verarbeitung einen technologischen Zweck zu erfüllen, was zum Vorhandensein nicht beabsichtigter, aber technisch unvermeidbarer Rückstände oder Rückstandsderivate im Enderzeugnis führen kann, sofern sich diese Rückstände weder schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt noch technologisch auf das Enderzeugnis auswirken;

14. Kokzidiostatika und Histomonostatika: Stoffe zur Abtötung oder Wachs-

tumshemmung von Protozoen;

15. Mindesthaltbarkeitsdauer: bezeichnet den Zeitraum, während dessen die für

die Kennzeichnung verantwortliche Person garantiert, dass das Futtermittel