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Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 38 Seiten

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Futtermittel-Verordnung FMV 916.307

unter ordnungsgemässen Lagerungsbedingungen seine erklärten Eigenschaften behält;

16. Futtermittelunternehmen: alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewin-

nerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, einschliesslich Erzeuger, die Futtermittel zur Verfütterung in ihrem eigenen Betrieb erzeugen, verarbeiten oder lagern;

17. Betrieb: bezeichnet jede Anlage eines Futtermittelunternehmens;

18. Kennzeichnung: die Zuweisung von Angaben, Hinweisen, Warenzeichen,

Markennamen, Abbildungen oder Zeichen, die sich auf ein Futtermittel beziehen, durch Anbringen dieser Informationen auf jeglicher Art von Medium, welches sich auf dieses Futtermittel bezieht oder dieses begleitet, wie etwa Verpackung, Behältnis, Schild, Etikett, Schriftstück, Ring, Verschluss oder Internet, einschliesslich zu Werbezwecken;

19. Etikett: alle Aufschriften, Marken- oder Kennzeichen, bildlichen oder ande-

ren Beschreibungen, die auf einer Verpackung oder einem Behältnis eines Futtermittels geschrieben, gedruckt, mittels Schablone angebracht, markiert, gestempelt, geprägt oder eingedrückt oder daran befestigt sind;

20. Risikobewertung: bezeichnet einen wissenschaftlich untermauerten Vorgang

mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrenbeschreibung, Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung;

21. Risikomanagement: bezeichnet den von der Risikobewertung unterschiede-

nen Prozess der Abwägung strategischer Alternativen in Konsultation mit den Beteiligten unter Berücksichtigung der Risikobewertung und anderer berücksichtigenswerter Faktoren und gegebenenfalls der Wahl geeigneter Präventions- und Kontrollmöglichkeiten;

22. Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen: alle Stufen, einschliess-

lich der Einfuhr, von und mit der Primärproduktion eines Lebensmittels bis und mit seiner Lagerung, seiner Beförderung, seinem Verkauf und seiner Abgabe an den Endverbraucher;

23. Partie oder Los: eine identifizierbare Menge an Futtermitteln, die nachweis-

lich gemeinsame Eigenschaften haben, wie Ursprung, Sorte, Art der Verpackung, Verpacker, Übersender oder Kennzeichnung; im Falle eines Herstellungsverfahrens bezeichnet "Partie" oder "Los" eine Einheit der Herstellung aus einer einzigen Anlage, unter Verwendung einheitlicher Herstellungsparameter, oder eine Reihe solcher Einheiten, sofern sie in kontinuierlicher Reihenfolge hergestellt und zusammen gelagert werden;

24. Futtermittel-Ausgangserzeugnisse (Ausgangsprodukte): Erzeugnisse pflanz-

lichen oder tierischen Ursprungs, die vorrangig zur Deckung des Ernährungsbedarfs von Tieren dienen, im natürlichen Zustand, frisch oder haltbar gemacht, und Erzeugnisse ihrer industriellen Verarbeitung sowie organische oder anorganische Stoffe, mit Futtermittelzusatzstoffen oder ohne Futtermittelzusatzstoffe, die zur Tierernährung durch orale Fütterung bestimmt sind,