Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten
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stoffe) und in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung14 (für flüssige Brennstoffe) als erstes europäisches Land die Umsetzung der RED geregelt. In beiden Verordnungen wird die Anerkennung von Nachweisen, welche die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der RED garantieren, konkretisiert. Zudem wird die unabhängige Überprüfung mittels Zertifizierungssystemen vorgeschrieben. Schweden hatte bisher einen anderen Weg verfolgt. Die Regierung schloss 2007 mit Brasilien einen Vertrag zum Bezug von Bioethanol aus Zuckerrohr ab.
Alle Ansätze in Europa (und auch weltweit) folgen dem Prinzip der Förderung. Marktzulassungsbeschränkungen werden derzeit nicht in Betracht gezogen.
Das Europäische Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation, CEN) hat Teile der RED aufgenommen und ist dabei, dazu eine Norm auszuarbeiten.15 Derzeit fokussieren sich die Arbeiten bei CEN auf Begriffsdefinitionen, die Berechnung der CO2-Emissionen, die Handhabung der Nachhaltigkeitskriterien und die Konformitätsbewertung. In ihrer jetzigen Form ist die CEN-Norm ausschliesslich darauf ausgerichtet, als Instrument für die Umsetzung der RED zu dienen.
1.4 Einsatz der Schweiz für die Nachhaltigkeit von biogenen Treibstoffen
1.4.1 Steuererleichterung für nachhaltig produzierte biogene Treibstoffe
In der Schweiz werden seit Inkrafttreten der Änderung des Mineralölsteuergesetzes16 am 1. Juli 2008 biogene Treibstoffe von der Steuer befreit, sofern die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen erfüllt sind. Sowohl inländische Hersteller als auch Importeure müssen nachweisen, dass ihre Treibstoffe die Mindestanforderungen an die positive ökologische Gesamtbilanz und an die sozial annehmbaren Produktionsbedingungen erfüllen.17
Biogene Treibstoffe müssen vom Anbau bis zum Verbrauch mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgasemissionen erzeugen als fossiles Benzin, sie dürfen die Umwelt nicht erheblich mehr belasten als fossiles Benzin, und der Anbau der erneuerbaren Rohstoffe darf die Erhaltung der Regenwälder und der biologischen Vielfalt nicht gefährden. Zudem müssen bei Anbau und Produktion zumindest die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden. Treibstoffe aus Palmöl, Sojaöl oder Getreide erfüllen die ökologischen Mindestanforderungen in der Regel nicht. Für Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Rückständen aus der Produktion oder Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, die nach dem Stand der Technik hergestellt
14 Bundesgesetzblatt Teil I, Bonn 29.7.2009 Nr. 46: Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung.
15 insbesondere in Zusammenhang mit den Art. 17 und 18 der Richtlinie 2009/28/EG.
16 MinöStG; SR 641.61
17 Art. 12b MinöStG sowie Art. 19a bis 19h Mineralölsteuerverordnung (MinöStV; SR 641.611) sowie Treibstoffökobilanz-Verordnung (TrÖbiV; SR 641.611.21).