Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten
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engagiert, dass er sein Engagement aufrecht erhalten und im Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten verstärken will.
1.4.3 Bestrebungen zur Umsetzung des UNO Pakts I
Die Schweiz hat sich im Rahmen des UNO Pakts I19 zur Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte unter Ausschöpfung all ihrer Möglichkeiten und mit allen geeigneten Mitteln verpflichtet. Darunter fällt auch das Recht auf angemessene Ernährung. Allerdings bezieht sich der UNO Pakt I wie alle Menschenrechtsübereinkommen primär auf das Verhältnis des Staates zu seinen eigenen Bürgern bzw. zu den sich auf seinem Territorium aufhaltenden Menschen. Es ist umstritten, ob und inwiefern sich aus dem UNO Pakt I eine Verpflichtung von Staaten, zur Verwirklichung der Pakt-Rechte in anderen Staaten beizutragen bzw. ihr nicht entgegenzuwirken, ableiten lässt. Weil die Anliegen der vorliegenden Parlamentarischen Initiative vorwiegend auf private Produzenten und Importeure abzielen, ist der UNO Pakt I nicht unmittelbar relevant.
Der UNO-Sonderbeauftragte für «Business and Human Rights» John Ruggie hält aber die Staaten dazu an, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Missbräuche im Ausland durch im Inland domizilierte Firmen zu verhindern. In Bezug auf staatliche Schutz- und Regulierungspflichten entwickelt John Ruggie allgemeine Verhaltensprinzipien und Politikgrundsätze. Diese sind zurzeit noch sehr unspezifisch und enthalten keine Kriterien, die sich explizit auf die für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative wesentlichen Themen beziehen.20 Es gibt jedoch Initiativen zur Stärkung einer weiteren von Ruggie untersuchten Dimension – der Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechte zu respektieren –, welche sich konkret mit der Frage des Einflusses von Unternehmensaktivitäten auf Ernährungssicherheit und Bodenrechte befassen. Hier sind die Arbeiten des Institute for Human Rights and Business in London hervorzuheben, die von der Schweiz unterstützt werden. Ziel dieser Projekte ist es, best practices und ein sektorenübergreifendes Human Rights Impact Assessment zu entwickeln. Noch sind diese Arbeiten nicht abgeschlossen, weshalb lediglich auf deren Potential als zukünftiger allgemeiner Standard zur «guten Unternehmensführung» im Bereich Menschenrechte verwiesen werden kann.
1.5 Verpflichtungen der Schweiz
1.5.1 Internationale Handelsverpflichtungen
Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe, geknüpft an die Einhaltung ökologischer und soziale Kriterien, sind mit den internationalen Handelsverpflich-
19 Internationaler Pakt vom 16. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; SR 0.103.1
20 John Ruggie: State obligations to provide access to remedy for human rights abuses by third parties, including business: an overview of international and regional provisions, commentary and decisions, UN-Document A/HRC/11/13/Add.1, 15. Mai 2009