Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten
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Weiterentwicklung der fachlichen Grundlagen für die Ökobilanzierung, für die Bearbeitung von Fragen aus Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit, für Berichterstattung, Statistik und Beobachtung der Marktentwicklung sowie für die internationale Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Entwicklung von Standards.
4.2 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen. Steuererleichterungen werden wie bisher ertragsneutral ausgestaltet. Die Aufhebung der Steuerrückerstattung bzw. Steuerbegünstigung für biogene Treibstoffe zur Verwendung in stationären Anlagen dürfte ebenfalls keine finanziellen Auswirkungen haben, weil sie neu entweder von der Steuererleichterung profitieren oder durch fossile Treibstoffe ersetzt werden, die weiterhin steuerbegünstigt bleiben.
Zur ökologischen Beurteilung von biogenen Treibstoffen sind laufend von Experten die fachlichen Grundlagen für bisherige und neue Roh- und Treibstoffe bereitzustellen und weiterzuentwickeln sowie die Ökobilanzierung zu begutachten. Für die Umsetzung gemäss Vorlage benötigt das BAFU für diese Aufgaben zusätzlich 300'000 Franken pro Jahr. Der heutige Aufwand beträgt rund 200'000 Franken pro Jahr. Diese Kosten sowie die Kosten für die Audits (vgl. Erläuterungen zu Artikel 12c Absatz 3 MinöStG) finanziert der Bund aus den Einnahmen der höheren Besteuerung des Benzins gemäss Artikel 12e E-MinöStG.
Personelle Auswirkungen
Für die Abschätzung des zusätzlichen Vollzugsaufwands der drei Amtsstellen wird unterschieden zwischen der Phase 1 mit weiteren Kriterien für die Steuererleichterung und der Phase 2 mit einer Zulassungsregelung. Die Entwicklung der Anzahl Gesuche ist nur sehr schwer abschätzbar. Die Abschätzung des Vollzugsaufwands beruht auf der Annahme, dass sich die Anzahl der Gesuche in der Phase 1 nicht wesentlich ändern wird, in der Phase 2 aber die Gesuchsprüfungen zunehmen werden, weil in Phase 2 für jede Inverkehrbringung ein Gesuch um Zulassung gestellt werden muss.
In der Phase 1 fallen die folgenden zusätzlichen Arbeiten an:
― Die Vollzugsinstrumente (Verordnung, Gesuchsformular etc.) müssen ange-
passt werden und die Gesuchsprüfung wird durch die Aufnahme zusätzlicher Kriterien sowie spezifischerer Kontrollen aufwändiger. Der Aufwand steigt für alle drei Amtsstellen.
― Die Kann-Formulierung für das Kriterium der Ernährungssicherheit bedingt,
dass die Entwicklungen bei den internationalen Standards sehr eng mitverfolgt werden müssen, die Standards mit Kriterien zur Ernährungssicherheit evaluiert werden und deren Anerkennung gegebenenfalls auf Verordnungsstufe zu regeln sein wird. Diese Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung unter allen drei Amtsstellen.
― Die mögliche Einführung der Zulassung erfordert die Überwachung des
inländischen Marktes für biogene Treib- und Brennstoffe. Die mengenmässige Überwachung bei biogenen Treibstoffen wird durch die EZV sichergestellt. Da biogene Brennstoffe nicht der Mineralölsteuergesetzgebung unterliegen,