Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten

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Steuererleichterungen bei biogenen Treibstoffen ökologische und soziale Mindestanforderungen eingehalten werden müssen. In anderen Bereichen (z.B. konzessionierte Transportunternehmungen, Land- und Forstwirtschaft, Naturwerkstein-Abbau, Berufsfischerei) wurde nicht festgestellt, dass biogene Treibstoffe eingesetzt würden, welche die ökologischen und sozialen Mindestanforderung nicht einhielten. Aus diesem Grund erübrigt sich eine Ausschlussregelung für diese Bereiche.

2.3.3 Delegation der Zulassungsregelung an den Bundesrat

Aus den im Abschnitt 2.2 erwähnten Gründen verzichtet der vorliegende Entwurf auf eine direkte Zulassungsregelung, verpflichtet aber den Bundesrat, Zulassungskriterien festzulegen und diese zu verordnen, sobald in erheblichem Mass biogene Treib- und Brennstoffe in Verkehr gebracht werden, welche bestimmte ökologische und soziale Anforderungen nicht erfüllen. Dies ermöglicht grundsätzlich ein zweistufiges System (vgl. Abschnitt 2.2). Wenn Zulassungskriterien eingeführt würden, könnten sie weniger streng bemessen sein als die Kriterien für die Steuererleichterung. Die Zulassungspflicht würde sicherstellen, dass in der Schweiz in Verkehr gebrachte Treib- und Brennstoffe bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zwingend erfüllen müssen. Treibstoffe, welche zusätzliche Anforderungen erfüllen (z.B. überdurchschnittlich guter Umweltausweis), können zudem von einer Steuererleichterung profitieren.

3 Erläuterungen zu den Änderungen des Mineralölsteuergesetzes und des Umweltschutzgesetzes

3.1 Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Art. 2 Abs. 3 Bst. d

Der Begriff «Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen» wurde durch «biogene Treibstoffe» ersetzt. Die Definition bleibt unverändert.

Mit Änderung des MinöStG vom 23. März 2007 wurde definiert, dass Treibstoffe, welche aus Biomasse oder anderen erneuerbaren Energieträgern hergestellt werden, als «Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen» gelten. Beim praktischen Umgang zeigte sich, dass die Definition zwar korrekt formuliert wurde, dass sich jedoch die Anwendung des zu langen Begriffes als nicht zweckmässig erwies.

Als Treibstoff aus «anderen erneuerbaren Energieträgern» wird beispielsweise Biowasserstoff verstanden. Biowasserstoff kann auch aus Wasser durch Nutzung der Sonnenenergie gewonnen werden. Mit dieser Definition kann der Entwicklung von neuen Treibstoffen Rechnung getragen werden.

In Zusammenhang mit Brennstoffen, welche aus Biomasse oder anderen erneuerbaren Energieträgern hergestellt werden, hat sich der Begriff «biogene Treib- und Brennstoffe» als praktikabel herausgestellt. Die neue Bezeichnung soll die Anwendung des Begriffes zukünftig vereinfachen.