Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten
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Kriterium zur Ernährungssicherheit zu formulieren ist allerdings schwierig. Es ist nicht einfach zu bestimmen, welche Einflüsse in welchem Ausmass zu einer gesteigerten Produktion von Treibstoffen oder von Nahrungsmitteln führen und welche Auswirkungen dies auf die Landfläche und die Ernährungssicherheit hat, da im Einzelfall kein direkter Zusammenhang zwischen der Ernährungssicherheit und der Produktion von bestimmten Rohstoffen oder Treibstoffen an einem bestimmten Ort besteht. Ausserdem ist die Gewährleistung der Ernährungssicherheit Aufgabe des Staates. Eine Regelung, welche sich primär an private Unternehmen wendet, kann diese nicht dazu verpflichten, diese staatliche Aufgabe zu übernehmen.
Die Produktion von biogenen Treibstoffen kann einen positiven (z.B. durch Mischanbau von Treibstoffrohstoffen und Nahrungsmitteln, durch die Schaffung von Einkommen) oder einen negativen Einfluss auf die Ernährungssicherheit haben (durch Flächenkonkurrenz). Die Komplexität dieses Aspektes in einem Gesetz abzubilden wäre ein ambitiöses Ziel, welches dadurch erschwert würde, dass konkrete Kriterien fehlen und deren Formulierung ein Diskriminierungspotential aufweist: Länder mit Ernährungsunsicherheit hätten stets schlechtere Voraussetzungen als andere.
Die Änderung des Mineralölsteuergesetzes beschränkt sich aus diesen Gründen bei der Ernährungssicherheit darauf, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, die Steuererleichterung auch an die Voraussetzung zu knüpfen, dass die Produktion der biogenen Treibstoffe nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolgen darf. Der Bundesrat hat dabei international anerkannte Standards zu berücksichtigen.
Momentan gibt es keine derartigen Standards. Es sind jedoch Standards in Erarbeitung, die das Thema Ernährungssicherheit beinhalten. Der Standard des RSB verfolgt zum Beispiel den Ansatz, eine Berichterstattung über die Ernährungssicherheit vorzuschreiben. Gesuchsteller müssen die Ernährungssicherheit am Anbauort der Rohstoffe evaluieren sowie das Risiko der Produktion auf die lokale Ernährungssicherheit bestimmen und darüber Bericht erstatten. Beim Feststellen von negativen Auswirkungen der Produktion auf die lokale Ernährungssicherheit sind Massnahmen zu deren Milderung auszuarbeiten. Der RSB-Standard wird momentan getestet, daher liegen diesbezüglich noch keine Erfahrungen vor.
Eine derartige Regelung im Rahmen der parlamentarischen Initiative ohne Abstützung auf international anerkannte Standards umzusetzen, liesse sich kaum in Einklang mit den schweizerischen Handelsverpflichtungen bringen (vgl. Abschnitt 1.5.1).
Dem Anliegen der parlamentarischen Initiative kann also nicht vollumfänglich Rechnung getragen werden. Die Abstützung auf internationale Standards, um die Ernährungssicherheit zu verbessern, wird jedoch sowohl vom UNO-Sonderbeauftragen für «Business and Human Rights» John Ruggie wie auch vom UNO-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung Olivier de Schutter22 empfohlen (vgl. Abschnitt 1.4.3).
22 Olivier de Schutter: Report of the Special Rapporteur on the right to food, Building resilience: a human rights framework for world food and nutrition security, UN-Document A/HRC/9/23, 8. September 2008