Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten
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diesen Voraussetzungen verfrüht und unverhältnismässig (vgl. Abschnitt 2.2). Die Verpflichtung des Bundesrats, Zulassungsbeschränkungen bei geänderten Marktverhältnissen einzuführen, gewährleistet, dass die in der Schweiz in Verkehr gebrachten biogenen Treib- und Brennstoffe hohen ökologischen und sozialen Anforderungen genügen werden.
Wichtige Ziele der parlamentarischen Initiative können mit der Vorlage auch ohne direkte Zulassungsbeschränkungen erreicht werden: Die Rodung von Wäldern, um biogene Treibstoffe zu produzieren, wird damit verhindert, dass keine Steuererleichterung für derartige biogene Treibstoffe gewährt wird, der Anbau der Rohstoffe darf nur auf rechtmässig erworbenen Flächen und nicht in Schutzgebieten erfolgen, die Kernübereinkommen der ILO müssen respektiert werden und für die Steuererleichterung sind wie bisher hohe Anforderungen zum Schutz von Umwelt und Klima einzuhalten. Einzig die Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion vermag die Vorlage aus heutiger Sicht nicht auszuschliessen, weil die dafür notwendigen internationalen Standards noch nicht verfügbar sind. Zudem sind die Anforderungen direkt auf die Produktion bezogen, weil sie sonst nicht vollziehbar sind (vgl. Kapitel 4.1).
Auf das Marktvolumen haben die zusätzlichen Kriterien für die Steuererleichterung keinen grossen Einfluss. Der Schweizer Markt für biogene Treib- und Brennstoffe wird wohl weiterhin klein bleiben, solange sich die Preisverhältnisse für fossile und biogene Treib- und Brennstoffe nicht deutlich verändern. Ausserdem sind die Marktentwicklungen in der Zukunft wesentlich abhängig von Fortschritten in der Technologie (insbesondere zweite und dritte Generation biogener Treib- und Brennstoffe) und von der Etablierung von international anerkannten Standards, welche die Kriterien dieser Vorlage erfüllen. Solche Standards würden den Handel mit biogenen Treib- und Brennstoffen wesentlich erleichtern.
Gering bleiben die Auswirkungen auch auf die Marktteilnehmer. Für die bisherigen in- und ausländischen Anbieter wird der Absatz in der Schweiz durch die zusätzlichen Kriterien für die Steuererleichterung nicht erschwert. Für die Betreiber der bestehenden Pilot- und Demonstrationsanlagen, welche zur Zeit noch von einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011 profitieren und anschliessend den geltenden ökologischen und sozialen Anforderungen für die Gewährung einer Steuererleichterung unterstellt werden, führen die zusätzlichen Kriterien ebenfalls zu keinen wesentlichen Erschwernissen. Kaum betroffen von der Vorlage sind ausserdem die marktmässig wichtigen biogenen Treib- und Brennstoffe aus Abfällen und Produktionsrückständen.
Von der Aufhebung der Steuerrückerstattung bzw. Steuerbegünstigung bei biogenen Treibstoffen zur Verwendung in stationären Anlagen sind wenige Betreiber von Blockheizkraftwerken und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen betroffen, welche in den letzten Jahren vermehrt Palmöl eingesetzt haben. Sie müssen für eine Steuererleichterung neu nachweisen, dass das eingesetzte Palmöl den notwendigen ökologischen und sozialen Anforderungen genügt.
Nicht unterschätzt werden darf der Vollzugsaufwand für die Gesuchsteller. Er bleibt wie bisher relativ hoch. Besonders aufwändig wird es für den Gesuchsteller, wenn er Gemische in Verkehr bringen will und wenn darin biogene Treib- oder Brennstoffe