Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
2.3.1 Erweiterung der Kriterien für die Steuererleichterung
Die geltende Regelung für Steuererleichterungen von biogenen Treibstoffen wird mit der vorliegenden Gesetzesänderung mit weiteren Kriterien ergänzt. Die bisherigen Kriterien sollen weitgehend von der Mineralölsteuerverordnung übernommen und auf Gesetzesstufe festgelegt werden.
Zwingend einzuhaltende Kriterien
Summarisch formuliert müssen folgende Kriterien für die Steuererleichterung eingehalten werden:
― Erhebliche Reduktion der Treibhausgasemissionen über den gesamten
Lebensweg verglichen mit Benzin
― Keine erheblich grössere Umweltbelastung als Benzin
― Keine Umnutzung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder mit
grosser biologischer Vielfalt
― Anbau auf rechtmässig erworbenen Flächen
― Einhaltung sozial annehmbarer Produktionsbedingungen.
Mit der neuen Regelung werden die bisherigen Anforderungen weitgehend beibehalten. Die Anforderungen zum Erhalt der Biodiversität werden leicht modifiziert. Bisher mussten die Gesuchsteller unter anderem nachweisen, dass beim Anbau der Rohstoffe die lokal anwendbare Umweltschutzgesetzgebung eingehalten und die gute fachliche Praxis angewendet wurde. Ausschlaggebend für den Erhalt der Biodiversität ist jedoch der Erhalt von Flächen mit grosser biologischer Vielfalt. Die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung und die Anwendung der guten fachlichen Praxis auf Agrarflächen spielt dabei eine Nebenrolle. Im Sinne einer Vereinfachung des Gesuchsverfahrens verzichtet der vorliegende Revisionsentwurf deshalb auf die Berücksichtigung der lokalen Umweltschutzgesetzgebung und der guten fachlichen Praxis.
Die neue Regelung für die Beurteilung der Gefährdung der Biodiversität beschränkt sich auf den Erhalt von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand (z.B. Wälder, Torfmoore etc.) oder mit grosser biologischer Vielfalt (z.B. Schutzgebiete, Feuchtgebiete, Grünland mit grosser biologischer Vielfalt etc.). Dies erleichtert sowohl für Gesuchsteller wie auch für die Behörde das Verfahren und hat für den Schutz der Biodiversität eine ähnlich hohe Wirkung wie die bisherige Regelung. Steuererleichterungen für Treibstoffe, deren Rohstoffanbau eine Umnutzung solcher Flächen erforderte, sind ausgeschlossen.
Bei den sozialen Kriterien müssen weiterhin die lokale Arbeitsgesetzgebung und mindestens die Kernübereinkommen der ILO eingehalten werden. Hinzu kommt neu das Kriterium, dass die Anbauflächen rechtmässig erworben worden sein müssen. Dies schliesst die Vertreibung der lokalen Bevölkerung und die entschädigungslose Enteignung aus.
Ernährungssicherheit
Ein Hauptanliegen der parlamentarischen Initiative ist es, eine ausreichende Ernährung durch die Produktion von biogenen Treibstoffen nicht zu gefährden. Ein