Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten
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werden, gelten die ökologischen Mindestanforderungen in jedem Fall als erfüllt.18 Für die biogenen Treibstoffe sind die schweizerischen Anforderungen für eine Steuererleichterung im Vergleich zu den Anforderungen für die Anrechenbarkeit von biogenen Treibstoffen an die Quotenziele in der EU höher (vgl. Abschnitt 1.3.2).
Das BAFU und das SECO prüfen, ob die jeweiligen ökologischen und sozialen Kriterien eingehalten werden. Die EZV entscheidet anschliessend über die Steuererleichterung. Die Gesuche, welche bis heute bewilligt werden konnten, betrafen ausschliesslich biogene Treibstoffe aus Abfällen und Produktionsrückständen.
Das Nachweisverfahren für die ökologischen Mindestanforderungen ist anspruchsvoll. Da die Schweiz im internationalen Vergleich nur ein geringes Nachfragevolumen auslöst, bestand bis anhin kein genügender Anreiz zur Lieferung der für die Steuererleichterung nötigen Angaben. Bisher hat – mit Ausnahme der Gesuche betreffend Abfälle und Produktionsrückstände – noch kein Gesuch das Steuererleichterungsverfahren vollständig durchlaufen. Biogene Treibstoffe, welche die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen nicht erfüllen, können in der Schweiz auf den Markt gebracht werden. Sie profitieren jedoch von keiner Mineralölsteuererleichterung und sind deshalb bei gegenwärtigen Preisverhältnissen im Verkehrsbereich gegenüber fossilen Treibstoffen nicht konkurrenzfähig (Ausnahme: Palmöl in stationären Anlagen, vgl. Abschnitt 2.3.2). Daraus erklärt sich unter anderem der im Abschnitt 1.2.2 beschriebene kleine Marktanteil im Promillebereich.
1.4.2 Unterstützung und Förderung internationaler Nachhaltigkeitsinitiativen
Die Schweiz setzt sich seit geraumer Zeit für die Schaffung internationaler Standards ein (vgl. Abschnitt 1.3.1). So unterstützt sie die EPFL in Lausanne, welche den Roundtable on Sustainable Biofuels koordiniert. Die Schweiz engagiert sich des weiteren beim Global Bioenergy Partnership, bei dem die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UNO (FAO) das Sekretariat führt. Weiter ist die Schweiz aktiv an der Erarbeitung von Normen zum Thema nachhaltige Bioenergie beteiligt, namentlich beim Europäischen Komitee für Normung und bei der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO).
Der Bundesrat wurde am 2. Juni 2010 mit dem Postulat 10.3349 «Biogene Treibstoffe. Internationale Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beauftragt, zu prüfen, wie er sich international für die Entwicklung und Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Treibstoffe und für entsprechende Standards sowie international anerkannte Labels weiterhin und verstärkt einsetzen kann. Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung von international anerkannten Nachhaltigkeitsstandards als wichtiges Instrument für die nachhaltige Produktion von biogenen Treibstoffen. Er hat in seiner Antwort auf das Postulat am 26. Mai 2010 festgehalten, dass sich der Bund bereits heute auf internationaler Ebene für die Entwicklung und Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Treibstoffe
18 Art. 19b MinöStV